Rathaus

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Zuständige Stelle

Bauamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner

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