(gültig von 1491 bis 1970)
„In Silber eine schwarze Wolfsangel“
Die seit 1469 in Jettingen begüterten Ortsherren Ritter von Stain führten in ihrem Stammwappen drei schwarze Wolfsangeln. In zwei Marktsiegeln mit Abdrucken von 1518 und 1637 ist eine Wolfsangel dargestellt, welche 1811 mit der Tingierung „schwarz in Silber“ als Marktwappen bezeichnet wurde.
Im ersten der beiden Siegelabdrucke ist die Jahreszahl „1491“ in der Umschrift datiert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Markt Jettingen die Wolfsangel mit der Erlaubnis der Ortsherren von Stain zumindest seit 1491 in seinem Siegel führte.
Das seit 1836 geführte Wappen existiert in mehreren Darstellungsformen:
Einer
der ältesten Siegel-Abdrucke dürfte der folgende sein, welcher laut
Ausgabebeleg der Gemeinde vom 26.01.1837 vom Hofgraveur Strauß in
Augsburg gefertigt wurde:
Eine farbige Darstellung dieses Wappens ist leider nicht vorhanden.
„ Geteilt von Blau und Silber; oben in goldenen Großbuchstaben das Wort Iettingen; unten vor einem goldenen Ährenfeld zwei pflügende Bauern mit rotem Pflug “
Darstellung der Sage der Burkhardts, welche nach dem 30-jährigen Krieg als die letzten überlebenden Bewohner des zerstörten Marktes den Ort wieder besiedelt und die Felder erneut bestellt haben.
Auf persönliche Vorsprache des damaligen Gemeindevorstehers und einiger Bevollmächtigter hin verlieh König Ludwig I. von Bayern am 24.04.1836 dem Markt das Recht zur Führung des dargestellten Wappens und Siegels.
Aus der Folgezeit sind auch noch die nachfolgenden Darstellungen des Wappens und Siegels bekannt:
Zu einem späteren Zeitpunkt änderte sich die Darstellung des Wappens und Siegels dergestalt, dass die Zugrichtung umgedreht und nun auch der aus der Sage bekannte Schimmel aufgenommen wurde:
Laut einem Vermerk vom 29.05.1940 wurden das erste Siegel 1931 allerdings irrtümlich angefertigt und nur bis 1940 verwendet. Das zweite Siegel fand jedoch bis 1972 Verwendung.
Der Jettinger Malermeister Hartmann fertigte 1933 die
nachfolgende Wappenzeichnung, welche noch oft nachgeahmt wurde und z.B.
auch auf der Fasnachtsfahne aus dem Jahr 1952 abgebildet ist.
Im
Gegensatz zur Meinung in der Bevölkerung hat der Untergang dieser
bildhaften Wappenausführung im Zuge der Gebietsreform nicht überall
Bedauern ausgelöst. Insbesondere die mit Wappen und Hoheitszeichen
befassten Historiker erfreute die Ablösung des dargestellten Jettinger
Wappens durch das neue, heraldisch ausgeprägte Marktwappen. So schrieb
z.B. der Generaldirektor der staatlichen Archive Bayerns in seiner
Zustimmung zum neuen Wappenentwurf am 08.10.1971 folgendes: „Gegen den
Entwurf den neuen Marktwappens von Jettingen-Scheppach bestehen
keinerlei Bedenken.
Dass das Wappen des früheren Marktes Jettingen
anlässlich der Neuorganisation untergegangen ist, darf als sehr
erfreuliche Begleiterscheinung der kommunalen Gebietsreform gewertet
werden. Denn dieses erst um 1835 aufgenommene kommunale Hoheitszeichen
gehörte zu den am wenigsten erfreulichen heraldischen Bildern Bayerns
...“.
Somit dürfte der Platz des Jettinger „Burkhardt-Wappens“ von
1836 in der Wappengeschichte des Marktes als „Unikum“ für immer
gesichert sein.
Über eine früher geführte Marktfahne ist bis heute nichts bekannt.