Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte)

Informationen zum Betrieb in den kommunalen Kita's

Nach dem Ende der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Jettingen-Scheppach keine diesbezüglichen Einschränkungen mehr. 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird jedoch die sog. "Bringphase" wie bisher beibehalten: Die Eltern bzw. die abgebende Person klingelt an der Eingangstür und die Betreuer:innen nehmen das Kind im Eingangsbereich in Empfang. Für den Tagesablauf hat diese Regelung den entscheidenden Vorteil, dass Spiel- und Aufenthaltsbereiche z. B. im Flur sofort genutzt werden können, was ja auch im Sinne aller Kinder ist.

Ab Mittag möchten wir Ihnen als Eltern die Gelegenheit geben, wieder mehr vom Alltag Ihrer Kinder in der Kita zu erleben: Ab 12 Uhr wird die Haustüre deswegen offen sein und Sie können Ihr Kind in der jeweiligen Gruppe je nach Buchungszeit ab diesem Zeitpunkt abholen. 

Bitte beachten Sie bei der Abholung jedoch, dass ein längerer Aufenthalt im Haus oder im Garten nicht stattfinden soll. Die Aufsichtspflicht liegt im Moment der Abholung bei der abholenden Person - bitte achten Sie deswegen darauf, dass die Betreuer:innen wahrnehmen, welches Kind abgeholt wird. Gerade im Garten wird es sonst schwierig, den Überblick zu behalten.

Für Sie als Eltern bzw. abholende Person sowie für alle externen Besucher, Therapeuten, Handwerker etc. besteht weiterhin die Empfehlung, freiwillig eine medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen.

Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!

Informationen zum Online-Anmeldeverfahren für Kita-Plätze

Kita-Platz online anmelden (Stand: 09.01.2024) 

Neuanmeldungen für Kita-Plätze können Sie über diesen Online-Service  ab sofort rund um die Uhr und bequem von zuhause aus vornehmen! Hierzu müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Bayern-ID einloggen bzw.  sich zunächst eine solche anlegen (Bayern-ID)

Mit dem Online-Portal schaffen wir ein sicheres und einheitliches Anmeldesystem für alle kommunalen und kirchlichen Kitas im Markt Jettingen-Scheppach, vermeiden Mehrfachanmeldungen, bieten eine Priorisierung bei der Einrichtungswahl und erreichen eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung Ihrer Daten.

Wichtige Hinweise:

Bestehende Betreuungsverträge

  • Für Kinder, welche bereits mit einem bestehenden Betreuungsvertrag an einer der örtlichen Kitas betreut werden, ist keine erneute Online-Registrierung erforderlich, auch nicht beim Wechsel von der Krippe in den Kindergarten.
  • Beim  Wechsel vom Kindergarten in den Hort bzw. die Schulkindbetreuung muss dieser Bedarf einmalig neu im Online-Verfahren angemeldet werden.

Bestehende Voranmeldung

Verbindliche Bedarfsanmeldungen sind nur noch digital über unser Online-Service-Portal möglich! 
Sofern Sie ggf.  im Vorfeld (z.B. telefonisch oder persönlich) bereits eine „Voranmeldung“ für Ihr Kind in der jeweiligen Kita vorgenommen haben, müssen Sie diesen Bedarf dennoch im Online-Verfahren anmelden, damit wir das einheitliche digitale Anmeldeverfahren durchgängig nutzen können.

Anmeldungen für das laufende Kita-Jahr 2023/2024:

Bedarfsanmeldungen für das seit September 2023 bereits laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden ebenfalls nur noch online über das Online-Service-Portal entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zur Aufnahme während des Jahres mindestens 3 Monate im Voraus beträgt!

Anmeldung für das Kita-Jahr 2024/2025:

Der Anmeldezeitraum für das Kita-Jahr 2024/2025, welches ab September 2024 beginnt, läuft vom
 01. bis 29. Februar 2024.
Erst im Anschluss daran erfolgt die Zuteilung der Plätze durch die Einrichtungen (weitere Infos s. unten).
Das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt somit nicht!

Sofern Sie Ihr Kind während des o.g. Zeitraums nicht anmelden, weil Sie sich z.B. noch unschlüssig sind oder erst später neu zuziehen, können Sie Ihr Kind auch nach dem o.g. Zeitraum noch über das Online-Portal anmelden. Es wird Ihnen dann aber angezeigt, dass Sie außerhalb des Anmeldezeitraums anmelden und Ihre Anmeldung somit nur „nachrangig“ behandelt werden kann. Dies bedeutet allerdings lediglich, dass es mit der Antwort etwas länger dauern könnte als bei den innerhalb des o.g. Zeitraums eingegangenen Anmeldungen und die Möglichkeit besteht, dass schon alle verfügbaren Plätze in der Wunscheinrichtung vergeben sind und deswegen eine andere Einrichtung oder ein späterer Zeitpunkt für die Aufnahme in Frage kommen. Die Anmeldefrist beträgt wie bei der unterjährigen Aufnahme mindestens 3 Monate im Voraus.

Zugang zum Portal:

Das Online-Anmeldeportal ist über das Online-Service-Portal des Marktes Jettingen-Scheppach erreichbar. Im Portal können Sie sich über die nachfolgenden Einrichtungen informieren und Ihre Auswahl priorisieren:

Kinderkrippen (Aufnahme von Kindern von 10 Monaten bis 3 Jahren):

  • Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kinderkrippe
  • Kita „Johan Breher“ (OT Jettingen) -> Kinderkrippe
  • Kita „St. Ulrich“ (OT Scheppach) -> Kinderkrippe

Kindergärten (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren bzw. 2 1/2 Jahren bis zur Einschulung):

  • Kita „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) -> Kindergarten für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung
  • Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kindergarten für Kinder ab 2 1/2 Jahren bis zur Einschulung
  • Kita „Johan Breher“ (OT Jettingen) -> Kindergarten für Kinder ab 2 1/2 Jahren bis zur Einschulung
  • Kita „St. Ulrich“ (OT Scheppach) -> Kindergarten für Kinder ab 2 1/2 Jahren bis zur Einschulung

Kinderhort / Schulkindbetreuung (Aufnahme von Grundschülern von der 1. bis zur 4. Klasse):

  • Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kinderhort
  • Kita „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) -> Schulkindbetreuung

Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend mindestens zwei Einrichtungen auswählen müssen, um eine Priorisierung zu ermöglichen. Falls nur eine Einrichtung gewählt wird, kann das Anmeldeverfahren nicht weitergeführt werden!

Die Online-Anmeldung ist nicht möglich für 

Bitte nutzen Sie hierfür die bisher bereits bestehenden Anmeldeverfahren.

Aufnahme in den o.g. Kita‘s:

  • Über die Aufnahme angemeldeter Kinder entscheidet die jeweilige Leitung der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Markt Jettingen-Scheppach bzw. dem kirchlichen Träger "Pfarrei St. Martin", Jettingen.
  • Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Während des o.g. Anmeldezeitraums für das kommende Kita-Jahr ist die Reihenfolge des Antrageingangs nicht entscheidend. Verspätete, also erst nach dem o.g. Anmeldezeitraum eingehende Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr können jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden.
  • Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl der Kinder nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
    - Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden;
    - Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind;
    - Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden;
    - Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen.
  • Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung entsprechende Belege beizubringen.
  • Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in Jettingen-Scheppach haben.
  • Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen.

Weiterer Ablauf bei Anmeldung zum kommenden Kita-Jahr:

Nach dem Ende der Anmeldefrist wird seitens der Einrichtungen und der Träger über die Vergabe der offenen Plätze entschieden. Die Anmeldenden erhalten anschließend (voraussichtlich bis Mitte April) die Zu- oder Absage über den Postkorb ihrer Bayern-ID. Bei einer Zusage muss die tatsächliche Inanspruchnahme des Platzes durch die Anmeldenden nochmals bestätigt werden. Anschließend setzt sich die betreffende Einrichtung mit den Anmeldenden in Verbindung bezüglich des weiteren Verfahrens, z.B. hinsichtlich der Vorlage erforderlicher Dokumente, Abschluss des Betreuungsvertrags usw.

Technischer Hinweis zu Fehlermeldungen beim Portalzugang:

Sofern Sie zunächst die Bayern-ID erstellen und sich dann mit dieser zu unserem Online-Verfahren anmelden möchten, kann es zu einer Fehlermeldung kommen, dass Benutzername oder Passwort unrichtig sei. Dieser Fehler liegt nicht an unserem System, sondern an einer vermutlich unvollständigen bzw. noch nicht abgeschlossenen Registrierung bei der Bayern-ID ("Bürgerkonto"). In diesem Fall empfiehlt es sich nach unseren bisherigen Erfahrungen, das Bürgerkonto zunächst komplett zu löschen (->Mein Nutzerkonto -> Kontodaten -> Mein Konto löschen) und sich anschließend nochmals ein neues Bürgerkonto einzurichten. Sie können sich auch an die für das Bürgerkonto eingerichtete Hotline wenden:
Tel.: 0800 2553 222-63 oder buergerservice-portal@akdb.de


Ich freue mich über Ihr Interesse an den Kinderbetreuungsangeboten in unserem Markt und wünsche Ihnen und Ihrem Kind viel Spaß in unseren Kita's!

Ihr
Christoph Böhm
Erster Bürgermeister

Kommunale Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) "Johann-Breher" (OT Jettingen)

Kindergarten und Kinderkrippe "Johann-Breher" (OT Jettingen)

Kinderkrippe:
30 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)

Kindergarten:
100 Kinder in 4 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)

Adresse:
Claus-von-Stauffenberg-Straße 30
89343 Jettingen-Scheppach
Tel:   0 82 25 / 20 01
Fax: 0 82 25 / 30 82 40
E-Mail: johann.breher@kiga.jettingen-scheppach.de

Leitung:
Leiterin: Frau Daniela Hanf
Stv. Leiterin: Frau Birgit Pfitzmayer

Öffnungszeiten: 
7.00 bis 16.00 Uhr

Mittagsverpflegung:
bei Vorbestellung täglich möglich (3,20 € / Essen)

Regelmäßige Angebote

  • Musikalische Früherziehung (gegen Gebühr)
  • Waldtage
  • Teilnahme am Projekt "Lesefreunde", am Schlaumäuseprogramm, am Schulfruchtprogramm und am Kooperationsprojekt Grundschule–Kindergarten
Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne unser vielseitiges pädagogisches Konzept.

Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach

Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online

Kommunale Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) „St. Ulrich“ (OT Scheppach)

Kita "St. Ulrich" (OT Scheppach)

Kinderkrippe:

15 Kinder in 1 Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)

Kindergarten:
50 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)    

Adresse:
Dossenbergerstraße 7,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel:   0 82 25 / 7 53
Fax: 0 82 25 / 30 82 71
E-Mail: st.ulrich@kiga.jettingen-scheppach.de

Leitung:
Leiterin: Frau Claudia Hammer
Stv. Leiterin: Frau Caroline Ittner

Öffnungszeiten:
7.00 bis 15.00 Uhr

Mittagsverpflegung:
Das Essen wird im Kindergarten frisch zubereitet (Unkostenbeitrag pro Essen im Kindergarten: 3,75 €, in der Krippe: 3,25 €). Jeden Freitag gesundes Buffet für alle Kinder (Unkostenbeitrag jeweils 1,50 €).

Weitere Angebote: 

  • Interdisziplinäre Früh-Förderungen im Bereich Logopädie, Heilpädagogik und Ergotherapie über z.B. Dominikus-Ringeisen-Werk Thannhausen mehrmals wöchentlich (Abrechnung über Krankenkassen)
  • musikalische Früherziehung am Mittwoch (gegen Gebühr)
  • Teilnahme am Schulfruchtprogramm und am Kooperationsprojekt Grundschule–Kindergarten
  • Vorschulkinderprojekt „Piratenreise“

Träger der Einrichtung:

Markt Jettingen-Scheppach

Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online

Kommunale Kindertagesstätte (Kindergarten und Schulkindbetreuung) „St. Nikolaus“ (OT Freihalden)

Kindergarten „St. Nikolaus“ (OT Freihalden)

Kindergarten:

50 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)

Schulkindbetreuung: 
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für bis zu 20 Grundschüler
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)

Adresse:
Hinter den oberen Gärten 31,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.:  0 82 25 / 33 60
Fax:  0 82 25 / 30 87 93
E-Mail: st.nikolaus@kiga.jettingen-scheppach.de

Leitung:
Leiterin: Frau Ulrike Fischer
stv. Leiterin: Frau Annette Schmied

Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.00 bis 16.00 Uhr
Schulkindbetreuung:  11.00 - 16.00 Uhr (auch in den Feriengruppen) 

Mittagsverpflegung:
Täglich frisch zubereitete Mahlzeiten möglich (3,00 € pro Essen)

Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach

Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online

Katholische Kindertagesstätte „St. Martin - Haus für Kinder" (OT Jettingen)

Kinderhaus "St. Martin" der Kath. Kirchenstiftung Jettingen

Kinderkrippe:
1 Gruppe mit 15 Krippenplätzen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)

Kindergarten:
insgesamt 100 Kinder in
3 Regelgruppen
1 integrative Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)

Kinderhort:
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für 1 Gruppe (max. 25 Schulkinder)
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)

Adresse:
Krankenhausstraße 6
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.: 0 82 25 / 24 08
Fax: 0 82 25 / 30 84 01
E-Mail: kita.st.martin.jettingen@bistum-augsburg.de 
Homepage: www.kinderhaus-stmartin.com


Leitung:
Leiterin: Frau Marion Hammerschmidt
Stv. Leiterin: Frau Kerstin Mayr

Öffnungszeiten:
Kinderkrippe: 7.00 bis 16.00 Uhr, ansonsten: 7.00 bis 16.30 Uhr

Mittagsverpflegung:
Die Abrechnung erfolgt pauschaliert je nach Gruppenart und Anzahl der Essen pro Monat, Preise je nach Buchungsumfang; nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt in der Kindertagesstätte.

Gebührenregelung:
Die Elternbeiträge werden in gleicher Höhe wie bei den Kommunalen Einrichtungen erhoben (s. unten).

Ausnahme: Eine Umbuchungsgebühr fällt nicht an.

Träger der Einrichtung:
Pfarrei 'St. Martin' Jettingen

Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online

Ferienregelung und Schließtage

Ferienzeiten und Schließtage für die kommunalen Kitas „Johann Breher“ (OT Jettingen), „St. Ulrich“ (OT Scheppach) und „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) und die katholische  Kita „St. Martin - Haus für Kinder" (OT Jettingen) in den Jahren 2023 und 2024

Für die Kindertageseinrichtungen werden folgende Ferienzeiten und Schließtage festgelegt:

Bezeichnung

Schließzeiten (jeweils erster und letzter Tag)

Pfingsten 2023

nur Kita Freihalden: 30.05.2023 - 02.06.2023

Sommer 2023

14.08.2023 - 01.09.2023

Teamtag

04.09.2023

Teamtag

02.10.2023

Weihnachten 2023 /
Neujahr 2024

27.12.2023 - 05.01.2024

Teamtag

02.02.2024

Fasching 2024

13.02.2024

Teamtag

22.04.2024

Betriebsausflug

26.04.2024

Pfingsten 2024

nur Kita Freihalden: 21.05.2024 - 24.05.2024

Sommer 2024

12.08.2024 - 30.08.2024

Teamtag

02.09.2024

Teamtag

11.10.2024

Weihnachten 2024 /
Neujahr 2025

23.12.2024 - 06.01.2025

Hinweise:

Ab dem Jahr 2023 entfallen Schließzeiten während der Oster- bzw. Pfingstferien, d.h. dass die Einrichtungen während dieser Schulferien wie üblich geöffnet sind (Ausnahme: Pfingstwoche in der Kita Freihalden). Die Schließzeit in den Sommerferien wird auf 3 Wochen verkürzt, es wird dafür jedoch keine Feriengruppe mehr angeboten.

Gebührenregelung für die kommunalen Kitas bis einschließlich 08/2024

Buchungszeit:

Kinderkrippen
(Gebühr in €)

Kind < 3 J.
in allen KiGa's
(Gebühr in €)

 Kind > 3 J.
bis Schuleintritt
in allen KiGa's
(Gebühr in €)

 Schulkindbetr. im
KiGa St. Nikolaus,
Freihalden
(Gebühr in €)

bis zu 2 h

)*

)*

)*

80

bis zu 3 h

140

130

)*

88

bis zu 4 h

154

143

frei )**

96

bis zu 5 h

168

156

frei )**

104

bis zu 6 h

182

169

8 )**

112

bis zu 7 h

196

182

17 )**

)*

bis zu 8 h

210

195

26 )**

)*

bis zu 9 h

224

208

35 )**

)*

bis zu 10 h

238

221

44 )**

)*

Hinweise zur Gebührenregelung:

Die o.g. Gebühren gelten pro Monat und Kind und beinhalten das Spiel- und Getränkegeld.

)*  =  Nicht buchbar!

)** = Der genannte Betrag für Kindergartenkinder über 3 Jahren bis Schuleintritt ist bereits um den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern reduziert. Weitere Einzelheiten und Informationen können Sie folgender PDF-Datei entnehmen: 
Informationen zu dem vom Freistaat Bayern angekündigten Beitragszuschuss zu den Kindergartenbeiträgen

Angebot und Kosten einer Mittagsverpflegung: 
siehe Erläuterung bei der jeweiligen KiTa

Ermäßigungen für Geschwister-Kinder:
a) Geschwister-Kinder in der Kinderkrippe bzw. im Kindergarten:
Besuchen mehrere, nicht schulpflichtige Kinder derselben Familie zugleich Kinderkrippe und/oder Kindergarten, wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von bis zu 25 €/Monat sowie für das 3. und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von bis zu 50 €/Monat gewährt.
b) Geschwister-Kinder im Kinderhort im KiGa St. Nikolaus Freihalden:
Im Bereich der Schulkinderbetreuung wird für das 2. Schulkind derselben Familie eine Vergünstigung von 25 % sowie für das 3. und jedes weitere Schulkind ein Nachlass von 50 % gewährt, wenn sie zugleich diese Betreuung nutzen.

Aufnahmegebühr (einmalig):
je Kind 5 €/Anmeldung

Ummeldegebühr:
Ein Wechsel der Buchungszeiten ist kostenlos nur zum 1. Februar jeden Jahres möglich. Ansonsten fällt eine Ummeldegebühr von 15 € je Kind bei jeder Inanspruchnahme an.

Sonstiges (z.B. Liedtexte, Musikerziehung, Englischunterricht u. dgl.):
Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Einrichtung nach entsprechenden Angeboten und den damit verbundenen Kosten.

Hinweise zur Gebührenerhöhung und zur Gebührenstaffelung ab 09/2022:
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte für die Schulkindbetreuung im KiGa St. Nikolaus Freihalden zum 01.09.2020, für alle anderen Buchungsmöglichkeiten bereits zum 01.09.2019. Seither hat der Markt Jettingen-Scheppach auf Gebührenerhöhungen bei der Kinderbetreuung verzichtet, insbesondere auch, um die Familien in Zeiten der ohnehin großen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu entlasten. Aus diesem Grund schloss sich der Markt Jettingen-Scheppach auch jeweils den Entscheidungen des Freistaats Bayern zugunsten einer pauschalen Entlastung bei den Elternbeiträgen an und übernahm den dabei anfallenden kommunalen Kostenanteil in Höhe von 30 %. Somit waren Eltern, deren Kinder die kommunalen Kitas in den betreffenden Monaten an nicht mehr als 5 Tagen besucht haben, von den Beiträgen vollständig befreit.

Dennoch hat der Markt weiterhin erheblich in die Qualität und Quantität der angebotenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten investiert, z.B. durch den Anbau einer neuen Kinderkrippe beim KiGa St. Ulrich Scheppach und die Erweiterung um 2 Krippen- und weitere Räume bei der KiTa Johann Breher Jettingen, durch verstärkten und vermehrten Personaleinsatz, bessere technische Arbeitsmittel für die Betreuer:innen und wird diese Anstrengungen auch in Zukunft fortführen.

Der Markt kommt jedoch leider nicht umhin, die entstehenden Kosten zumindest zu einem kleinen Teil durch die ab September 2022 geltende Gebührenerhöhung zu refinanzieren. Die Kinderbetreuungseinrichtungen zählen grundsätzlich zu den sog. "kostenrechnenden Einrichtungen", was bedeutet, dass nicht gedeckte Kosten durch Gebühren refinanziert werden sollten. Allerdings verzichtet der Markt Jettingen-Scheppach seit jeher auf eine volle Kostendeckung im Bereich der Kinderbetreuung. Der Kostendeckungsgrad lag im Jahr 2018 bei 53 %, 2019 und 2020 betrug er 55 %. Dabei trugen die Elternbeiträge zusammen mit den Beitragszuschüssen des Freistaats Bayern zu (lediglich) 15,4 % zur Kostendeckung bei. Das verbleibende Defizit in Höhe von 45 % belief sich zuletzt auf 1,14 Mio €, welches aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden musste.

Angesichts der jüngst erfolgten und derzeit noch laufenden Investitionen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen ist der Markt aus haushaltsrechtlichen Gründen gezwungen, die Elternbeiträge in moderater Weise anzupassen, zumal unsere Gebühren auch im Vergleich mit ähnlichen Kommunen mit am Günstigsten gestaltet sind. Bei der Gebührenfestlegung sind wir als Gemeinde zudem gehalten, den Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 30.08.2019 Folge zu leisten, welche eine Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien in Höhe von mindestens 10 % des für die niedrigste Buchungszeitkategorie festgesetzten Betrags vorsieht.  Diese Vorgaben wurden mit den ab September 2022 festgelegten KiTa-Gebühren umgesetzt. Die neue Gebührenregelung wurde am 03.02.2022 den Vorsitzenden der Elternbeiräte vorgestellt und mit diesen abgestimmt.

Gebührenregelung für die kommunalen Kitas ab 01.09.2024

Buchungszeit:

Kind unter 3 Jahren 
in allen Kita's
(Gebühr in €)

 Kind ab 3 Jahren 
bis Schuleintritt )*
in allen Kita's
(Gebühr in €)

 Hort (Schulkind-Betreuung in der
Kita St. Nikolaus,
Freihalden
(Gebühr in €)

bis zu 2 h

)**

)**

100

bis zu 3 h

160

)**

110

bis zu 4 h

176

10 )***

120

bis zu 5 h

192

21 )***

130

bis zu 6 h

208

32 )***

140

bis zu 7 h

224

43 )***

150

bis zu 8 h

240

54 )***

160

bis zu 9 h

256

65 )***

170

bis zu 10 h

272

76 )***

180

Hinweise zur Gebührenregelung:

Die o.g. Gebühren gelten pro Monat und Kind und beinhalten das Spiel- und Getränkegeld.

)* = Ab dem Kalendermonat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, wird die niedrigere Gebühr für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt erhoben unabhängig davon, an welchem Tag des Monats das Kind Geburtstag hat.

)**  =  Nicht buchbar!

)*** = Der genannte Betrag für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt ist bereits um den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern reduziert. 

Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren:
Nach Art. 23 a BayKiBiG erhalten Eltern vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von max. 100 Euro/Monat zum Elternbeitrag, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.  Dieser Zuschuss muss von den Eltern eigenständig beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ , ein Antragsformular finden Sie unter www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/ .

Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren:
Der Freistaat Bayern leistet an die Kommunen gemäß Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat. Die oben genannten Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt sind bereits um diesen Zuschuss reduziert. 

Ferienbuchungen im Hort:
Bei Ferienbuchungen im Hort mit verlängerter Betreuungszeit werden an einem bzw. zwei Monaten in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme die entsprechend höheren Betreuungsgebühren erhoben:
- Verlängerte Betreuungszeit an 15 bis 29 Tagen im Kalenderjahr: Ein Monatsbeitrag wird erhöht
- Verlängerte Betreuungszeit ab 30 Tagen im Kalenderjahr: Zwei Monatsbeiträge werden erhöht

Ermäßigungen für Geschwister-Kinder:
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie zugleich die Kita, wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von bis zu 25 Euro/Monat sowie für jedes weitere Kind eine Ermäßigung von bis zu 50 Euro/Monat gewährt.

Aufnahmegebühr (einmalig):
je Kind 5 €/Anmeldung

Ummeldegebühr:
Ein Wechsel der Buchungszeiten ist einmal im Betreuungsjahr kostenlos möglich. Ansonsten fällt eine Ummeldegebühr von 15 € je Kind bei jeder Inanspruchnahme an.

Angebot und Kosten einer Mittagsverpflegung:
siehe Erläuterung bei der jeweiligen Kita

Sonstiges (z.B. Liedtexte, Musikerziehung, Englischunterricht u. dgl.):
Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Einrichtung nach entsprechenden Angeboten und den damit verbundenen Kosten.

Hinweise zur Gebührenerhöhung und zur Gebührenstaffelung ab 09/2024:
Die Neuregelung der Gebühren wurde den Elternbeiräten im Rahmen einer Anhörung vorgestellt und erläutert.