Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren Der Markt Jettingen-Scheppach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Der Markt Jettingen-Scheppach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Kommune / BNetzA bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Bestätigung des Marktes Jettingen-Scheppach zum Kooperationsvertrag

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Förderschritt 6 - Förderbescheid (ohne Veröffentlichung)

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Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung des Marktes Jettingen-Scheppach bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der bay. Gigabitrichtlinie - BayGibitR

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Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung -  Achtung neue Frist: 27.08.2021!

Der Markt Jettingen-Scheppach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. Der Markt Jettingen-Scheppach bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen Angebote bis zum 16.07.2021 (neu: 27.08.2021) um 12:00 Uhr einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig
Karte Erschließungsgebiete
Kriterien und Bewertungsvorgehen 
Adressenliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei)

Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Der Markt Jettingen-Scheppach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Marktgemeinde Jettingen-Scheppach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens [hinfällig: 13.12.2020] an der Markterkundung zu beteiligen. Achtung: Neue Frist für die Markterkundung ist der 15.01.2021

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet 

Bitte die Adressenliste mit der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1) anfordern.

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1).

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Marktgemeinde Jettingen-Scheppach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungserklärung Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums ( www.schnelles-internet.bayern.de ) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
  • bereitgestellt.“
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.