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Kaufpreis und Beginn der Vergabeverfahren für die Baugrundstücke in den Baugebieten „Oberfeld II“ in Freihalden und „Südlich am Kiesweg“ in Ried

Auf seiner Sitzung vom 21.07.2026 hat der Marktgemeinderat den Kaufpreis für die Baugrundstücke im Baugebiet „Oberfeld II“ im OT Freihalden und „Südlich am Kiesweg“ im OT Ried festgelegt.

Er beträgt für beide Baugebiete 185 €/qm inkl. Erschließungsbeiträge, Zisternen auf den Grundstücken und Hausanschlusskosten (öffentlicher und privater Teil). Nicht im Kaufpreis enthalten und somit zusätzlich zu begleichen, sind die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung.

Auf dieser Sitzung legte der Marktgemeinderat auch die Kriterien für die Vergabe der Baugrundstücke fest. Die Vergaberichtlinien wurden daraufhin in Kraft gesetzt und haben nun für beide Baugebiete Gültigkeit. Damit können die Vergabeverfahren nun beginnen.

Ab sofort stehen auf der Homepage des Marktes Jettingen-Scheppach folgende für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zum Download bereit:

- Antragsbögen (getrennt nach Baugebieten)

- Lageplan über die zu vergebenden Baugrundstücke unter Angabe der voraussichtlichen Größe und Nummerierung der Parzellen

- rechtskräftiger Bebauungsplan

Bitte beachten Sie, dass für jedes Baugebiet eigene Vergaberichtlinien und Antragsbögen vorhanden sind. Der korrekte Antragsbogen ist an der Bezeichnung des Baugebiets in der Überschrift erkennbar. Bei Interesse an einem Grundstück in beiden Baugebieten müssen daher zwei Anträge, getrennt voneinander, gestellt werden. Ein Zuschlag ist jedoch nur für ein Baugrundstück möglich (nicht pro Baugebiet, sondern insgesamt ein Grundstück).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben – unabhängig davon, ob Sie auf einer Warteliste für ein Baugebiet in unserem Markt stehen – ab sofort die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Vergaberichtlinien.

Sämtliche Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Nachweisen versehen bis spätestens 30.09.2026 im Rathaus des Marktes Jettingen-Scheppach vorliegen. Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge berücksichtigt werden können.

Sie finden sämtliche Unterlagen unter

www.jettingen-scheppach.de/content/jettingen-scheppach/stadtsanierung-bauen-wohnen/

in der Rubrik „Wohnbaugebiete- und grundstücke des Marktes Jettingen-Scheppach.

Natürlich können sie auch per Email unter kaemmerei@jettingen-scheppach.de angefordert, oder persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.