Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026
Markt Jettingen-Scheppach
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche
Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem
Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den
19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname,
Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen
folgende Eintragsmöglichkeiten:
- Nr. des Eintragungsraums: 1
- Anschrift des Eintragungsraums: Rathaus Jettingen-Scheppach, Zimmer-Nr. 0.09,
Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach
- Eintragungszeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 12.15 Uhr, zusätzlich am Donnerstag, 15.01.2026 von 08.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag, 17.01.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr
- barrierefrei: ja
3.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer
glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur
unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum
aufzusuchen, erhält auf Antrag einen
Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern,
dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in
diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem
Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt
und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie
vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.
Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht
telefonisch) beim Markt Jettingen-Scheppach beantragt werden (zum Download des Antrags auf Eintragungsschein als PDF-Datei). Die Eintragung
kann nicht brieflich erklärt werden.
4.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis,
ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder
ihren Reisepass vorlegen.
Jettingen-Scheppach, 09.12.2025
gez.
Christoph Böhm
Erster Bürgermeister