Bekanntmachung des Wahlleiters des Marktes Jettingen-Scheppach bezüglich der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderats am Sonntag, 8. März 2026
- Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses:
Die
Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet
statt am Dienstag, 17.03.2026 um 17:00
Uhr im Rathaus Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach,
kleiner Sitzungssaal.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung,
soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte
Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen
berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der
Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden,
werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die
Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls
rechtzeitig bekannt gemacht.
- Form
der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der
Wahl:
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch
den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch Aushang am
Rathaus Jettingen-Scheppach gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Mit dieser Veröffentlichung beginnt die Frist gemäß Art. 47 Abs. 1 GLKrWG.
Hiernach gilt die Wahl als angenommen, wenn die oder der Gewählte sie nicht
binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.
gez.
Hans
Reichhardt
Wahlleiter