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Kommunalwahl am 8. März 2026: Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderats

Bekanntmachung des Wahlleiters des Marktes Jettingen-Scheppach bezüglich der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderats am Sonntag, 8. März 2026

  1. Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses:
    Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am Dienstag, 17.03.2026 um 17:00 Uhr im Rathaus Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach, kleiner Sitzungssaal. 
    Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rück­sichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. 
    Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

  2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl:
    Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahl­ausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch Aushang am Rathaus Jettingen-Scheppach gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
    Mit dieser Veröffentlichung beginnt die Frist gemäß Art. 47 Abs. 1 GLKrWG. Hiernach gilt die Wahl als angenommen, wenn die oder der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.

gez.
Hans Reichhardt
Wahlleiter