Bekanntmachung zugelassener Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl am 8. März 2026
Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO sind
Wahlvorschläge zu den Landkreiswahlen auch in jeder Gemeinde bekannt zu geben.
Die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der
Landrätin oder des Landrats sowie des Kreistags liegen ab sofort bis zum
08.03.2026 im
Rathaus
des Marktes Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach (Hauptamt/Standesamt,
Zi.-Nr. 0.09)
während der üblichen Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme aus.
Wir bitten um Verständnis, dass eine
Veröffentlichung im Amtsblatt "Marktbote" bzw. ein Aushang an den
Anschlagtafeln aus Platzgründen nicht möglich ist.
Die Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Wahlvorschläge zu den Landkreiswahlen 2026 können auf der Internetseite des Landkreises Günzburg auch online eingesehen werden unter folgenden Links: