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Bekanntmachung der Regierung von Schwaben über die Sitzung des Beschwerdeausschusses am 02.02.2026 bzgl. der Kommunalwahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben

19.12.2025

Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Schwaben für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben am Sonntag, den 08.März 2026

Regierung von Schwaben

Für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben bestimme ich als Termin für die Sitzung des Beschwerdeausschusses:
Montag, den 02. Februar 2026, 13:00 Uhr im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg.

Gemäß Art. 32 Abs. 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagträgers der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben (Art. 8 GLKrWG; § 11 GLKrWO) bis spätestens 24:00 Uhr des 34. Tages vor dem Wahltag letztendlich über die Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlags.
Wahlleiter, Parteien oder Wählergruppen sind nicht antragsberechtigt, um andere Wahlvorschläge prüfen zu lassen (Nr. 18 GLKrWBek).
Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. 

gez. Gertrud Kreutmayr
Bereichsleiterin
Vorsitzende des Beschwerdeausschusses