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Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers für den OT Ried am 24. Nov. 2026, Wahl einer / eines Ortsbeauftragten für den OT Eberstall am 23. Nov. 2026

Einladung zu Ortsversammlungen im Ortsteil Ried und für den Ortsteil Eberstall

Aus dem OT Eberstall trat leider niemand zur Marktgemeinderatswahl 2026 an, aus dem OT Ried stammten 3 Bewerber/innen. Keine/r von ihnen wurde jedoch in den Marktgemeinderat gewählt, so dass diese beiden Ortsteile derzeit nicht in diesem Gremium vertreten sind.

1.1 Ortssprecher/in für den OT Ried nach Art. 60a Abs. 1 GO

Nachdem Ried am 18.01.1952 noch eine selbständige Gemeinde war, besteht die Möglichkeit, für diesen Ortsteil eine Ortssprecherin / einen Ortssprecher entsprechend Art. 60a GO zu wählen. Die / Der Ortssprecher/in wird zu den Sitzungen des Marktgemeinderats und der Ausschüsse eingeladen und kann an allen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen (Art. 60a Abs. 3 S. 1 GO, § 18 GeschO-MJS 2026-2022).

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.07.2026 beschlossen, für den Ortsteil Ried die Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers gemäß Art. 60 a GO durchzuführen. Die Wahl findet in einer vom Bürgermeister einberufenen Ortsversammlung statt. Wahlvorschläge können im Voraus oder bei der Ortsversammlung unterbreitet werden.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Ried, welche:

  • die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
  • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 2 Monaten mit der Hauptwohnung im Ortsteil Ried gemeldet sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • bei der Ortsversammlung persönlich anwesend sind.

Die Wahl erfolgt geheim mittels Stimmzetteln und ohne Bindung an evt. Wahlvorschläge. Gewählt ist entsprechend Art. 60a Abs. 1 S. 3 iVm. Art. 51 Abs. 3 S. 3 - 7 GO, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Amtszeit einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats.

Die Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers für den Ortsteil Ried findet statt am Dienstag, den 24.11.2026, Beginn: 19 Uhr, in der ehemaligen Schule Ried, Hauptstraße 339, 89343 Jettingen-Scheppach, OT Ried.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Ried sind hierzu herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Ortsversammlung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

1.2 Ortsbeauftragte/r für den OT Eberstall

Eberstall war am 18.01.1952 keine eigenständige Gemeinde sondern gehörte als Ortsteil zur Gemeinde Oberwaldbach. Die Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers i.S.v. Art. 60a Abs. 1 GO scheidet somit aus rechtlichen Gründen aus. Es kann jedoch eine analoge Funktion (z.B. „Ortsbeauftragte/r“) durch eine Person aus dem OT Eberstall ausgeübt werden.

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.07.2026 beschlossen, für den Ortsteil Eberstall die Wahl einer/s Ortsbeauftragten analog Art. 60 a GO durchzuführen. Die Wahl erfolgt ebenfalls in einer vom Bürgermeister einberufenen Ortsversammlung, wobei ebenso Wahlvorschläge unterbreitet werden können.

Es gelten ebenfalls die unter Nr. 1.1 aufgelisteten Kriterien mit dem Unterschied, dass nur Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Eberstall (Hauptwohnung im Ortsteil Eberstall) wahlberechtigt und wählbar sind.

Die Ortsversammlung zur Wahl einer / eines Ortsbeauftragten für den Ortsteil Eberstall findet statt am Montag, den 23.11.2026, Beginn: 19 Uhr, im Rathaus Jettingen-Scheppach (Vortragsraum - EG), Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach, OT Jettingen.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Eberstall sind hierzu herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Ortsversammlung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.


Tagesordnung für die Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers für den Ortsteil Ried bzw. einer / eines Ortsbeauftragten für den Ortsteil Eberstall:

  1. Informationen zur Rechtstellung und zu Aufgaben einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers bzw. einer / eines Ortsbeauftragten, zur Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit und zum Wahlverfahren
  2. Wahlvorschläge
  3. Wahl und Ergebnisermittlung
  4. Annahme der Wahl

Im Anschluss an die Wahl findet jeweils die Bürgerversammlung für den Ortsteil Eberstall bzw. den Ortsteil Ried statt.

Christian Weng
Erster Bürgermeister