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Ferieninsel Burgau ermöglicht die Ferienbetreuung für Grundschulkinder aus Jettingen-Scheppach (kostenpflichtiges Angebot!)

Im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Günzburg und zehn beteiligten Kommunen wird in Burgau durch den Träger 'ProArbeit' eine verlässliche Ferienbetreuung an 10 von 14 Ferienwochen angeboten.

Der Markt Jettingen-Scheppach, die Stadt Burgau,  acht weitere Nachbarkommunen und der Landkreis Günzburg unterzeichneten eine Zweckvereinbarung bezüglich der Einrichtung der 'Ferieninsel Burgau". Diese interkommunale Zusammenarbeit sichert künftig die Ferienbetreuung für Grundschulkinder zunächst der 1. Klasse. 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt auf Kommunen eine neue Aufgabe zu: Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder müssen sie künftig auch während der Schulferien ein Betreuungsangebot sicherstellen. Der Anspruch startet zunächst für Kinder der ersten Jahrgangsstufe und wird in den folgenden Schuljahren jeweils um eine Jahrgangsstufe erweitert. Insgesamt sind bis zu zehn Wochen Ferienbetreuung im Jahr abzudecken. 

Um die Umsetzung vor Ort verlässlich und effizient organisieren zu können, setzen die Kommunen und der Landkreis auf eine interkommunale Lösung. Am 6. Mai 2026 unterzeichneten die beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die stellvertretende Landrätin Monika Wiesmüller-Schwab im großen Sitzungssaal des Burgauer Rathauses die Zweckvereinbarung für die sogenannte „Ferieninsel Burgau“. Grundlage dafür sind die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Günzburg beschlossenen Planungsräume. Innerhalb dieser Planungsräume sollen Ferienangebote gebündelt und in enger Abstimmung zwischen Landkreis, Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt werden. Das schafft verlässliche Strukturen, erleichtert die Organisation und ermöglicht eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung, da nicht jede Gemeinde ein eigenes Ferienbetreuungsangebot aufbauen muss. Auch Monika Wiesmüller-Schwab hob bei der Unterzeichnung den Wert der interkommunalen Zusammenarbeit hervor. Für den Planungsraum Burgau übernimmt die Stadt Burgau die Rolle der Standortkommune. 

Zur Ferieninsel Burgau gehören derzeit die Stadt Burgau, der Markt Jettingen-Scheppach, der Markt Offingen sowie die Gemeinden Gundremmingen, Haldenwang, Röfingen, Landensberg, Dürrlauingen, Winterbach und Rettenbach. Für die pädagogische Durchführung der Ferieninsel arbeiten die Kommunen mit dem freien Träger 'ProArbeit' zusammen. Ziel der Ferieninsel ist es, den künftigen Rechtsanspruch nicht nur organisatorisch zu erfüllen, sondern ein verlässliches und zugleich pädagogisch wertvolles Ferienangebot für Grundschulkinder zu schaffen. Der Erste Bürgermeister der Stadt Burgau, Martin Brenner,  betonte bei der Unterzeichnung, dass die Ferieninsel Burgau ein gutes Beispiel dafür sei, wie Kommunen gemeinsam auf neue gesetzliche Anforderungen reagieren können. Zugleich machte er deutlich, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen stellt. „Der Anspruch wurde auf Bundesebene beschlossen, die konkrete Umsetzung auch in finanzieller Hinsicht muss nun auf kommunaler Ebene geleistet werden. Ich denke, ich spreche im Sinne aller beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, wenn ich sage: Für diese Aufgabe braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und eine stärkere Unterstützung bei der Umsetzung der Ferienbetreuung vor Ort“, so Brenner. 

Für Eltern ist wichtig:
Wer den Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung für das darauffolgende Schuljahr geltend machen möchte, muss sein Kind bis Ende April anmelden. Bei später eingehenden Anmeldungen ist eine Aufnahme nur möglich, sofern noch Plätze verfügbar sind. In den Vereinbarungen zur Ferieninsel ist eine wochenweise Buchungsmöglichkeit vorgesehen. Der Elternbeitrag beträgt 50 Euro pro Tag und damit 250 Euro pro Woche.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Rubrik "Ferienbetreuung für Grundschüler" oder auf der Homepage von ProArbeit