Der Marktgemeinderat Jettingen-Scheppach hat in seiner Sitzung vom 14.01.2025 die Aufnahme der Tätigkeit nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) beschlossen. Ziel ist die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder bei Verstößen gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Mit der Durchführung der Tätigkeit wird das gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. beauftragt. Mit der Überwachung wird ab 01.11.2025 begonnen.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte ist ein Zusammenschluss von 54 Kommunen aus dem Regierungsbezirk Schwaben, die gemeinsam eine effiziente und rechtskonforme Verkehrsüberwachung sicherstellen wollen. Dabei steht nicht das Sanktionieren im Vordergrund, sondern die Sensibilisierung für ein verantwortungsbewusstes Miteinander im Straßenverkehr.
Die
Verkehrsüberwachung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und
konzentriert sich insbesondere auf die Überwachung
im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) sowie die Geschwindigkeitskontrollen im fließenden Verkehr.
Die
Kontrollen werden durch speziell geschulte Mitarbeiter durchgeführt. Diese sind
befugt, Verwarnungen auszusprechen sowie Bußgelder zu verhängen und orientieren
sich an den örtlichen Gegebenheiten in enger Zusammenarbeit mit der beteiligten
Kommune.
Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Einhaltung geltender Verkehrsregeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Dies soll dazu beitragen, die Lebensqualität in unserem Markt zu verbessern, Gefahren zu reduzieren und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern.
Bei
Rückfragen steht Ihnen Frau Frieder, Verkehrssachbearbeitung im Rathaus dienstags
bis donnerstags gerne zur Verfügung.