Räum- und Streupflicht im Winter
Jahreszeitlich bedingt weist der Markt Jettingen-Scheppach alle Anlieger an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die nach der marktgemeindlichen Reinhaltungs- und Sicherungsverordnung bestehende Räum- und Streupflicht zur Winterszeit hin.
Ausdrücklich machen wir darauf aufmerksam, dass diese Sicherungspflicht auch Eigentümer unbebauter Grundstücke betrifft.