Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.
Zuständige Stelle
Bauamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Ansprechpartner
Verwandte Themen
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
- Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
- Bewohnerparkausweis; Beantragung
- Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
- Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

