waiMenu_title
waiMenu_font
waiMenu_font_defaultwaiMenu_font_lwaiMenu_font_xl
waiMenu_contrast
waiMenu_contrast_defaultwaiMenu_contrast_l
waiMenu_hideImages
waiMenu_hideImages_offwaiMenu_hideImages_on
waiMenu_avoidAnimations
waiMenu_avoidAnimations_offwaiMenu_avoidAnimations_on
Vorlesen
waiMenu_pageReader_start
waiMenu_pageReader_pause
waiMenu_pageReader_stop
Rathaus
Rathaus

Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.

Zuständige Stelle

Bauamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner

Verwandte Themen