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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste / Vermittlung
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner