Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Zuständige Stelle
Hauptamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

