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Fischereiabgabe; Zahlung

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Zuständige Stelle

Einwohnermelde- und Passamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner

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