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Rathaus
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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Zuständige Stelle

Kämmerei
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner