Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.
Zuständige Stelle
Vorzimmer Bürgermeister
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

