Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Zuständige Stelle
Vorzimmer Bürgermeister
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

