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Rathaus
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Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Zuständige Stelle

Vorzimmer Bürgermeister
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner