waiMenu_title
waiMenu_font
waiMenu_font_defaultwaiMenu_font_lwaiMenu_font_xl
waiMenu_contrast
waiMenu_contrast_defaultwaiMenu_contrast_l
waiMenu_hideImages
waiMenu_hideImages_offwaiMenu_hideImages_on
waiMenu_avoidAnimations
waiMenu_avoidAnimations_offwaiMenu_avoidAnimations_on
Vorlesen
waiMenu_pageReader_start
waiMenu_pageReader_pause
waiMenu_pageReader_stop
Rathaus
Rathaus

Sterbeurkunde; Beantragung

Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie 
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
  • mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Zuständige Stelle

Hauptamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner

Verwandte Themen