Nach dem Ende der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Jettingen-Scheppach keine diesbezüglichen Einschränkungen mehr.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird jedoch die sog. "Bringphase" wie bisher beibehalten: Die Eltern bzw. die abgebende Person klingelt an der Eingangstür und die Betreuer:innen nehmen das Kind im Eingangsbereich in Empfang. Für den Tagesablauf hat diese Regelung den entscheidenden Vorteil, dass Spiel- und Aufenthaltsbereiche z. B. im Flur sofort genutzt werden können, was ja auch im Sinne aller Kinder ist.
Ab Mittag möchten wir Ihnen als Eltern die Gelegenheit geben, wieder mehr vom Alltag Ihrer Kinder in der Kita zu erleben: Ab 12 Uhr wird die Haustüre deswegen offen sein und Sie können Ihr Kind in der jeweiligen Gruppe je nach Buchungszeit ab diesem Zeitpunkt abholen.
Bitte beachten Sie bei der Abholung jedoch, dass ein längerer Aufenthalt im Haus oder im Garten nicht stattfinden soll. Die Aufsichtspflicht liegt im Moment der Abholung bei der abholenden Person - bitte achten Sie deswegen darauf, dass die Betreuer:innen wahrnehmen, welches Kind abgeholt wird. Gerade im Garten wird es sonst schwierig, den Überblick zu behalten.
Für Sie als Eltern bzw. abholende Person sowie für alle externen Besucher, Therapeuten, Handwerker etc. besteht weiterhin die Empfehlung, freiwillig eine medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen.
Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!
Kita-Platz online anmelden (Stand: 07.12.2023)
Online-Verfahren zur Kita-Platz-Bedarfsmeldung
Neuanmeldungen für Kita-Plätze können Sie über diesen Online-Service ab sofort rund um die Uhr und bequem von zuhause aus vornehmen! Hierzu müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Bayern-ID einloggen bzw. sich zunächst eine solche anlegen (zur Bayern-ID)
Damit schaffen wir ein sicheres und einheitliches Anmeldesystem für alle kommunalen und kirchlichen Kitas im Markt Jettingen-Scheppach, vermeiden Mehrfachanmeldungen, bieten eine Priorisierung bei der Einrichtungswahl und erreichen eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung Ihrer Daten.
Wichtige Hinweise:
Bestehende Betreuungsverträge
Für Kinder, welche bereits mit einem bestehenden
Betreuungsvertrag an einer der örtlichen Kitas betreut werden, ist keine erneute Online-Registrierung erforderlich, sofern sich die
Betreuungsart nicht ändert (ausgenommen: Schulkindbetreuung in der Kita Freihalden -> hier ist aus organisatorischen Gründen jährlich eine Neuanmeldung erforderlich).
Soll das Kind jedoch z.B. von der Krippe in den Kindergarten
oder vom Kindergarten in den Hort bzw. die Schulkindbetreuung wechseln, muss
dieser Bedarf neu im Online-Verfahren angemeldet werden.
Bestehende Voranmeldung
Sofern Sie ggf. im Vorfeld (z.B. telefonisch oder persönlich) bereits eine „Voranmeldung“ für Ihr Kind in der jeweiligen Kita vorgenommen haben, müssen Sie diesen Bedarf dennoch im Online-Verfahren anmelden, damit wir das einheitliche digitale Anmeldeverfahren durchgängig nutzen können.
Verbindliche Bedarfsanmeldungen sind somit nur noch digital über unser Online-Service-Portal möglich!
Anmeldungen für das laufende Kita-Jahr 2023/2024:
Bedarfsanmeldungen für das ab September 2023 bereits laufende Kita-Jahr 2023/2024 werden ebenfalls nur noch online über das Online-Service-Portal entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zur Aufnahme während des Jahres mindestens 3 Monate im Voraus beträgt!
Anmeldung für das Kita-Jahr 2024/2025:
Der Anmeldezeitraum für das Kita-Jahr 2024/2025, welches ab September 2024 beginnt, läuft vom 01.02. bis 29.02.2024. Im Anschluss daran erfolgt dann die Zuteilung der Plätze durch die Einrichtungen (weitere Infos s. unten).
Das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt somit nicht!
Sofern Sie Ihr Kind während des o.g. Zeitraums nicht anmelden, weil Sie sich z.B. noch unschlüssig sind oder erst später neu zuziehen, können Sie Ihr Kind auch nach dem o.g. Zeitraum noch über das Online-Portal anmelden. Es wird Ihnen dann aber angezeigt, dass Sie außerhalb des Anmeldezeitraums anmelden und Ihre Anmeldung somit nur „nachrangig“ behandelt werden kann. Dies bedeutet allerdings lediglich, dass es mit der Antwort etwas länger dauern könnte als bei den innerhalb des o.g. Zeitraums eingegangenen Anmeldungen und die Möglichkeit besteht, dass schon alle verfügbaren Plätze in der Wunscheinrichtung vergeben sind und deswegen eine andere Einrichtung oder ein späterer Zeitpunkt für die Aufnahme in Frage kommen. Die Anmeldefrist beträgt wie bei der unterjährigen Aufnahme mindestens 3 Monate im Voraus.
Zugang
zum Portal:
Das Online-Anmeldeportal ist über das Online-Service-Portal des Marktes Jettingen-Scheppach erreichbar.
Im Portal können Sie sich über die nachfolgenden Einrichtungen informieren und Ihre Auswahl priorisieren:
Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kinderkrippe
Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kindergarten
Haus für Kinder - St. Martin (OT Jettingen) -> Kinderhort
Kita „Johan Breher“ (OT Jettingen) -> Kinderkrippe
Kita „Johan Breher“ (OT Jettingen) -> Kindergarten
Kita „St. Ulrich“ (OT Scheppach) -> Kinderkrippe
Kita „St. Ulrich“ (OT Scheppach) -> Kindergarten
Kita „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) -> Kindergarten
Kita „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) -> Schulkindbetreuung
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend mindestens zwei Einrichtungen auswählen müssen, um eine Priorisierung zu ermöglichen. Falls nur eine Einrichtung gewählt wird, kann das Anmeldeverfahren nicht weitergeführt werden!
Technischer Hinweis zu Fehlermeldungen beim Portalzugang:
Sofern Sie zunächst die Bayern-ID erstellen und sich dann mit dieser zu unserem Online-Verfahren anmelden möchten, kann es zu einer Fehlermeldung kommen, dass Benutzername oder Passwort unrichtig sei. Dieser Fehler liegt nicht an unserem System, sondern an einer vermutlich unvollständigen bzw. noch nicht abgeschlossenen Registrierung bei der Bayern-ID ("Bürgerkonto"). In diesem Fall empfiehlt es sich nach unseren bisherigen Erfahrungen, das Bürgerkonto zunächst komplett zu löschen (->Mein Nutzerkonto -> Kontodaten -> Mein Konto löschen) und sich anschließend nochmals ein neues Bürgerkonto einzurichten.
Sie können sich auch an die für das Bürgerkonto eingerichtete Hotline wenden:
Tel.: 0800 2553 222-63 oder buergerservice-portal@akdb.de
Die Online-Anmeldung ist nicht möglich für
Bitte nutzen Sie hierfür die bisher bereits bestehenden Anmeldeverfahren.
Aufnahme in den o.g. Kita‘s:
Weiterer Ablauf bei Anmeldung zum kommenden Kita-Jahr:
Nach dem Ende der Anmeldefrist wird seitens der Einrichtungen und der Träger über die Vergabe der offenen Plätze entschieden. Die Anmeldenden erhalten anschließend (voraussichtlich bis Mitte April) die Zu- oder Absage über den Postkorb ihrer Bayern-ID. Bei einer Zusage muss die tatsächliche Inanspruchnahme des Platzes durch die Anmeldenden nochmals bestätigt werden. Anschließend setzt sich die betreffende Einrichtung mit den Anmeldenden in Verbindung bezüglich des weiteren Verfahrens, z.B. hinsichtlich der Vorlage erforderlicher Dokumente, Abschluss des Betreuungsvertrags usw.
Ich freue mich über Ihr Interesse an den Kinderbetreuungsangeboten in unserem Markt und wünschen Ihnen und Ihrem Kind viel Spaß bei der Inanspruchnahme!
Ihr
Christoph
Böhm
Erster
Bürgermeister
Kinderkrippe:
30 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)
Kindergarten:
100 Kinder in 4 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)
Adresse:
Claus-von-Stauffenberg-Straße 30
89343 Jettingen-Scheppach
Tel: 0 82 25 / 20 01
Fax: 0 82 25 / 30 82 40
E-Mail: johann.breher@kiga.jettingen-scheppach.de
Leitung:
Leiterin: Frau Daniela Hanf
Stv. Leiterin: Frau Birgit Pfitzmayer
Öffnungszeiten:
7.00 bis 16.00 Uhr
Mittagsverpflegung:
bei Vorbestellung täglich möglich (3,20 € / Essen)
Regelmäßige Angebote
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kinderkrippe:
15 Kinder in 1 Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)
Kindergarten:
50 Kinder in
2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)
Adresse:
Dossenbergerstraße 7,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel: 0 82 25 / 7 53
Fax: 0 82 25 / 30 82 71
E-Mail: st.ulrich@kiga.jettingen-scheppach.de
Leitung:
Leiterin: Frau Claudia Hammer
Stv. Leiterin: Frau Caroline Ittner
Öffnungszeiten:
7.00 bis 15.00 Uhr
Mittagsverpflegung:
Das Essen wird im Kindergarten frisch zubereitet (Unkostenbeitrag pro Essen im Kindergarten: 3,75 €, in der Krippe: 3,25 €). Jeden Freitag gesundes Buffet für alle Kinder (Unkostenbeitrag jeweils 1,50 €).
Weitere Angebote:
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kindergarten:
50 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)
Schulkindbetreuung:
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für bis zu 20 Grundschüler
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)
Adresse:
Hinter den oberen Gärten 31,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.: 0 82 25 / 33 60
Fax: 0 82 25 / 30 87 93
E-Mail: st.nikolaus@kiga.jettingen-scheppach.de
Leitung:
Leiterin: Frau Ulrike Fischer
stv. Leiterin: Frau Annette Schmied
Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.00 bis 16.00 Uhr
Schulkindbetreuung: 11.00 - 16.00 Uhr (auch in den Feriengruppen)
Mittagsverpflegung:
Täglich frisch zubereitete Mahlzeiten möglich (3,00 € pro Essen)
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kinderkrippe:
1 Gruppe mit 15 Krippenplätzen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Kindergarten:
insgesamt 100 Kinder in
3 Regelgruppen
1 integrative Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Kinderhort:
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für 1 Gruppe (max. 25 Schulkinder)
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Adresse:
Krankenhausstraße 6
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.: 0 82 25 / 24 08
Fax: 0 82 25 / 30 84 01
E-Mail: kita.st.martin.jettingen@bistum-augsburg.de
Homepage: www.kinderhaus-stmartin.com
Leitung:
Leiterin: Frau Marion Hammerschmidt
Stv. Leiterin: Frau Kerstin Mayr
Öffnungszeiten:
Kinderkrippe: 7.00 bis 16.00 Uhr, ansonsten: 7.00 bis 16.30 Uhr
Mittagsverpflegung:
Die Abrechnung erfolgt pauschaliert je nach Gruppenart und Anzahl der Essen pro Monat, Preise je nach Buchungsumfang; nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt in der Kindertagesstätte.
Gebührenregelung:
Die Elternbeiträge werden in gleicher Höhe wie bei den Kommunalen Einrichtungen erhoben (s. unten).
Ausnahme: Eine Umbuchungsgebühr fällt nicht an.
Träger der Einrichtung:
Pfarrei 'St. Martin' Jettingen
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Ferienzeiten und Schließtage für die kommunalen Kitas „Johann Breher“ (OT Jettingen), „St. Ulrich“ (OT Scheppach) und „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) und die katholische Kita „St. Martin - Haus für Kinder" (OT Jettingen) in den Jahren 2023 und 2024
Für die Kindertageseinrichtungen werden folgende Ferienzeiten und Schließtage festgelegt:
Bezeichnung |
Schließzeiten (jeweils erster und letzter Tag) |
---|---|
Pfingsten 2023 |
nur Kita Freihalden: 30.05.2023 - 02.06.2023 |
Sommer 2023 |
14.08.2023 - 01.09.2023 |
Teamtag |
04.09.2023 |
Teamtag |
02.10.2023 |
Weihnachten 2023 / |
27.12.2023 - 05.01.2024 |
Teamtag |
02.02.2024 |
Fasching 2024 |
13.02.2024 |
Teamtag |
22.04.2024 |
Pfingsten 2024 |
nur Kita Freihalden: 21.05.2024 - 24.05.2024 |
Sommer 2024 |
12.08.2024 - 30.08.2024 |
Teamtag |
02.09.2024 |
Teamtag |
11.10.2024 |
Weihnachten 2024 / |
23.12.2024 - 06.01.2025 |
Hinweise:
Ab dem Jahr 2023 entfallen Schließzeiten während der Oster- bzw. Pfingstferien, d.h. dass die Einrichtungen während dieser Schulferien wie üblich geöffnet sind (Ausnahme: Pfingstwoche in der Kita Freihalden). Die Schließzeit in den Sommerferien wird auf 3 Wochen verkürzt, es wird dafür jedoch keine Feriengruppe mehr angeboten.
Buchungszeit: |
Kinderkrippen (Gebühr in €) |
Kind < 3 J. |
Kind > 3 J. |
Schulkindbetr. im |
---|---|---|---|---|
bis zu 2 h |
)* |
)* |
)* |
80 |
bis zu 3 h |
140 |
130 |
)* |
88 |
bis zu 4 h |
154 |
143 |
frei )** |
96 |
bis zu 5 h |
168 |
156 |
frei )** |
104 |
bis zu 6 h |
182 |
169 |
8 )** |
112 |
bis zu 7 h |
196 |
182 |
17 )** |
)* |
bis zu 8 h |
210 |
195 |
26 )** |
)* |
bis zu 9 h |
224 |
208 |
35 )** |
)* |
bis zu 10 h |
238 |
221 |
44 )** |
)* |
Hinweise zur Gebührenregelung:
Die o.g. Gebühren gelten pro Monat und Kind und beinhalten das Spiel- und Getränkegeld.
)* = Nicht buchbar!
)** = Der genannte Betrag für Kindergartenkinder über 3 Jahren bis Schuleintritt ist bereits um den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern reduziert. Weitere Einzelheiten und Informationen können Sie folgender PDF-Datei entnehmen:
Informationen zu dem vom Freistaat Bayern angekündigten Beitragszuschuss zu den Kindergartenbeiträgen
Angebot und Kosten einer Mittagsverpflegung:
siehe Erläuterung bei der jeweiligen KiTa
Ermäßigungen für Geschwister-Kinder:
a) Geschwister-Kinder in der Kinderkrippe bzw. im Kindergarten:
Besuchen mehrere, nicht schulpflichtige Kinder derselben Familie zugleich Kinderkrippe und/oder Kindergarten, wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von bis zu 25 €/Monat sowie für das 3. und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von bis zu 50 €/Monat gewährt.
b) Geschwister-Kinder im Kinderhort im KiGa St. Nikolaus Freihalden:
Im Bereich der Schulkinderbetreuung wird für das 2. Schulkind derselben Familie eine Vergünstigung von 25 % sowie für das 3. und jedes weitere Schulkind ein Nachlass von 50 % gewährt, wenn sie zugleich diese Betreuung nutzen.
Aufnahmegebühr (einmalig):
je Kind 5 €/Anmeldung
Ummeldegebühr:
Ein Wechsel der Buchungszeiten ist kostenlos nur zum 1. Februar jeden Jahres möglich. Ansonsten fällt eine Ummeldegebühr von 15 € je Kind bei jeder Inanspruchnahme an.
Sonstiges (z.B. Liedtexte, Musikerziehung, Englischunterricht u. dgl.):
Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Einrichtung nach entsprechenden Angeboten und den damit verbundenen Kosten.
Hinweise zur Gebührenerhöhung und zur Gebührenstaffelung ab 09/2022:
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte für die Schulkindbetreuung im KiGa St. Nikolaus
Freihalden zum 01.09.2020, für alle anderen Buchungsmöglichkeiten bereits zum
01.09.2019. Seither hat der Markt Jettingen-Scheppach auf Gebührenerhöhungen
bei der Kinderbetreuung verzichtet, insbesondere auch, um die Familien in
Zeiten der ohnehin großen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu
entlasten. Aus diesem Grund schloss sich der Markt Jettingen-Scheppach auch
jeweils den Entscheidungen des Freistaats Bayern zugunsten einer pauschalen
Entlastung bei den Elternbeiträgen an und übernahm den dabei anfallenden
kommunalen Kostenanteil in Höhe von 30 %. Somit waren Eltern, deren Kinder die
kommunalen Kitas in den betreffenden Monaten an nicht mehr als 5 Tagen besucht
haben, von den Beiträgen vollständig befreit.
Dennoch hat der Markt weiterhin erheblich in die Qualität und Quantität der angebotenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten investiert, z.B. durch den Anbau einer neuen Kinderkrippe beim KiGa St. Ulrich Scheppach und die Erweiterung um 2 Krippen- und weitere Räume bei der KiTa Johann Breher Jettingen, durch verstärkten und vermehrten Personaleinsatz, bessere technische Arbeitsmittel für die Betreuer:innen und wird diese Anstrengungen auch in Zukunft fortführen.
Der Markt kommt jedoch leider nicht umhin, die entstehenden Kosten zumindest zu einem kleinen Teil durch die ab September 2022 geltende Gebührenerhöhung zu refinanzieren. Die Kinderbetreuungseinrichtungen zählen grundsätzlich zu den sog. "kostenrechnenden Einrichtungen", was bedeutet, dass nicht gedeckte Kosten durch Gebühren refinanziert werden sollten. Allerdings verzichtet der Markt Jettingen-Scheppach seit jeher auf eine volle Kostendeckung im Bereich der Kinderbetreuung. Der Kostendeckungsgrad lag im Jahr 2018 bei 53 %, 2019 und 2020 betrug er 55 %. Dabei trugen die Elternbeiträge zusammen mit den Beitragszuschüssen des Freistaats Bayern zu (lediglich) 15,4 % zur Kostendeckung bei. Das verbleibende Defizit in Höhe von 45 % belief sich zuletzt auf 1,14 Mio €, welches aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden musste.
Angesichts der jüngst erfolgten und derzeit noch laufenden Investitionen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen ist der Markt aus haushaltsrechtlichen Gründen gezwungen, die Elternbeiträge in moderater Weise anzupassen, zumal unsere Gebühren auch im Vergleich mit ähnlichen Kommunen mit am Günstigsten gestaltet sind. Bei der Gebührenfestlegung sind wir als Gemeinde zudem gehalten, den Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 30.08.2019 Folge zu leisten, welche eine Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien in Höhe von mindestens 10 % des für die niedrigste Buchungszeitkategorie festgesetzten Betrags vorsieht. Diese Vorgaben wurden mit den ab September 2022 festgelegten KiTa-Gebühren umgesetzt. Die neue Gebührenregelung wurde am 03.02.2022 den Vorsitzenden der Elternbeiräte vorgestellt und mit diesen abgestimmt.
Buchungszeit: |
Kind unter 3 Jahren |
Kind ab 3 Jahren |
Hort (Schulkind-Betreuung in der |
---|---|---|---|
bis zu 2 h |
)** |
)** |
100 |
bis zu 3 h |
160 |
)** |
110 |
bis zu 4 h |
176 |
10 )*** |
120 |
bis zu 5 h |
192 |
21 )*** |
130 |
bis zu 6 h |
208 |
32 )*** |
140 |
bis zu 7 h |
224 |
43 )*** |
150 |
bis zu 8 h |
240 |
54 )*** |
160 |
bis zu 9 h |
256 |
65 )*** |
170 |
bis zu 10 h |
272 |
76 )*** |
180 |
Hinweise zur Gebührenregelung:
Die o.g. Gebühren gelten pro Monat und Kind und beinhalten das Spiel- und Getränkegeld.
)* = Ab dem Kalendermonat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, wird die niedrigere Gebühr für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt erhoben unabhängig davon, an welchem Tag des Monats das Kind Geburtstag hat.
)** = Nicht buchbar!
)*** = Der genannte Betrag für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt ist bereits um den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern reduziert.
Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren:
Nach Art. 23 a BayKiBiG erhalten Eltern vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von max. 100 Euro/Monat zum Elternbeitrag, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dieser Zuschuss muss von den Eltern eigenständig beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ , ein Antragsformular finden Sie unter www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/ .
Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren:
Der Freistaat Bayern leistet an die Kommunen gemäß Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat. Die oben genannten Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt sind bereits um diesen Zuschuss reduziert.
Ferienbuchungen im Hort:
Bei Ferienbuchungen im Hort mit verlängerter Betreuungszeit werden an einem bzw. zwei Monaten in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme die entsprechend höheren Betreuungsgebühren erhoben:
- Verlängerte Betreuungszeit an 15 bis 29 Tagen im Kalenderjahr: Ein Monatsbeitrag wird erhöht
- Verlängerte Betreuungszeit ab 30 Tagen im Kalenderjahr: Zwei Monatsbeiträge werden erhöht
Ermäßigungen für Geschwister-Kinder:
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie zugleich die Kita, wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von bis zu 25 Euro/Monat sowie für jedes weitere Kind eine Ermäßigung von bis zu 50 Euro/Monat gewährt.
Aufnahmegebühr (einmalig):
je Kind 5 €/Anmeldung
Ummeldegebühr:
Ein Wechsel der Buchungszeiten ist einmal im Betreuungsjahr kostenlos möglich. Ansonsten fällt eine Ummeldegebühr von 15 € je Kind bei jeder Inanspruchnahme an.
Angebot und Kosten einer Mittagsverpflegung:
siehe Erläuterung bei der jeweiligen KiTa
Sonstiges (z.B. Liedtexte, Musikerziehung, Englischunterricht u. dgl.):
Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Einrichtung nach entsprechenden Angeboten und den damit verbundenen Kosten.
Hinweise zur Gebührenerhöhung und zur Gebührenstaffelung ab 09/2024:
Die Neuregelung der Gebühren wird den Elternbeiräten im Rahmen einer Anhörung noch vorgestellt und erläutert.