waiMenu_title
waiMenu_font
waiMenu_font_defaultwaiMenu_font_lwaiMenu_font_xl
waiMenu_contrast
waiMenu_contrast_defaultwaiMenu_contrast_l
waiMenu_hideImages
waiMenu_hideImages_offwaiMenu_hideImages_on
waiMenu_avoidAnimations
waiMenu_avoidAnimations_offwaiMenu_avoidAnimations_on
Vorlesen
waiMenu_pageReader_start
waiMenu_pageReader_pause
waiMenu_pageReader_stop
Rathaus
Rathaus

Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Zuständige Stelle

Bauamt
Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Ansprechpartner