Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Behördengänge entweder online zu erledigen, oder zumindest weitgehend vorzubereiten. Sie können Anträge und Formulare einfach, schnell, von zu Hause aus und auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses per Internet ausfüllen und absenden oder - falls aus rechtlichen Gründen Ihre Unterschrift oder Vorsprache im Rathaus erforderlich ist - ausdrucken und unterschreiben und anschließend im Rathaus abgeben. Dies erspart Ihnen einiges an Wartezeit und erleichtert uns die Bearbeitung, da wir Ihre Daten dennoch online erhalten und medienbruchfrei weiterverarbeiten können.
Worum geht’s?
Wenn Sie von auswärts nach Jettingen-Scheppach
ziehen oder innerhalb Jettingen-Scheppach umziehen, müssen Sie ein An-
bzw. Ummelde-Formular mit allen personenbezogenen Angaben ausfüllen. Sie
können hier die notwendigen Daten rund um die Uhr und bequem von zu
Hause aus bereits im Vorfeld über unser Rathaus-Service-Portal in ein
Online-Formular eingeben. Die An- oder Ummeldung kann für eine ganze
Familie gleichzeitig durchgeführt werden, also auch für die/den
Ehepartner/in, für eine/n eingetragene/n gleichgeschlechtliche/n
Lebenspartner/in sowie für Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder
Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten
Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche
Wohnung einziehen bzw. umziehen. Die Eingaben über das Internet
erleichtern die Bearbeitung der Änderungen im Meldeamt, was für Sie zu
einer geringeren Wartezeit führt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage
müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen
Was wird benötigt?
Es müssen Familienname, Vorname, Geburtsdaten
und Anschriften der zu- oder umziehenden Personen eingegeben werden.
Daraufhin wird ein PDF-Formular erzeugt, welches ausgedruckt und
unterschrieben werden muss. Das unterschriebene Formular ist dann von
einem Erwachsenen im Meldeamt des Rathauses vorzulegen. Beim Zuzug sind
neben dem unterschriebenen Antrag noch gültige Ausweispapiere
(Personalausweis oder Reisepass) aller zuziehenden Personen
mitzubringen. Beim Umzug genügt ein Ausweis oder Pass des Meldenden.
Ab dem 01.11.2015 ist aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes außerdem die sog. "Bestätigung des Wohnungsgebers" bei einer An- oder Ummeldung im Meldeamt vorzulegen. Das entsprechende Formular können Sie über den unten stehenden Link "Wohnungsgeberbestätigung" als PDF downloaden. Anschließend füllen Sie es bitte aus, lassen es vom Wohnungsgeber unterschreiben und bringen es bei der An- oder Ummeldung mit in das Meldeamt.
Was kostet der “Zu- /Umzug online“?
Es entstehen keine Kosten.
Wichitger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten nach Ablauf von 7 Tagen nach Absenden des Online-Formulars aus dem Posteingang der Gemeinde gelöscht werden. Ihre An- bzw. Ummeldung wird erst rechtsverbindlich nach Ihrer persönlicher Vorsprache im Meldeamt!
Download "Wohnungsgeberbestätigung"