Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Behördengänge entweder online zu erledigen, oder zumindest weitgehend vorzubereiten. Sie können Anträge und Formulare einfach, schnell, von zu Hause aus und auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses per Internet ausfüllen und absenden oder - falls aus rechtlichen Gründen Ihre Unterschrift oder Vorsprache im Rathaus erforderlich ist - ausdrucken und unterschreiben und anschließend im Rathaus abgeben. Dies erspart Ihnen einiges an Wartezeit und erleichtert uns die Bearbeitung, da wir Ihre Daten dennoch online erhalten und medienbruchfrei weiterverarbeiten können.
Worum geht's?
Der Gesetzgeber erlaubt den Meldeämtern die
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Auskunftszwecken. Im
Rahmen der einfachen Meldregisterauskunft werden z. B. Familienname,
Vornamen und aktuelle Anschrift übermittelt, wobei dem
Auskunftssuchenden jedoch bereits drei von fünf Kriterien bekannt sein
müssen, um eine personenbezogene Auskunft zu erhalten. Sie haben die
Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten
ganz oder teilweise entweder durch eine Übermittlungssperre oder durch
eine Auskunftssperre zu widersprechen. Der Widerspruch ist bis auf
Widerruf gültig, d.h., die Sperre besteht unbefristet, es sei denn, sie
wird von Ihnen zurückgenommen.
Bei der Übermittlungssperre nach § 21
Melderechtsrahmengesetz (MRRG) können Sie ohne Angaben von Gründen
folgenden Datenübermittlungen jederzeit widersprechen:
Eine vollständige Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) für alle Auskunftsbereiche und hinsichtlich aller über Sie im Melderegister gespeicherten Daten können Sie nur beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leben und Gesundheit).
Was wird benötigt?
Sie müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum
und Anschrift im Online-Antrag eingeben. Je nach Art der gewünschten
Sperre sind weitere Angaben erforderlich. Daraufhin wird ein
PDF-Formular erzeugt, welches ausgedruckt und unterschrieben werden
muss. Das unterschriebene Formular ist dann im Meldeamt des Rathauses vorzulegen.
Was kostet der „Online-Eintrag einer Übermittlungssperre bzw. Auskunftssperre“?
Der Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre ist kostenlos.