Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Behördengänge entweder online zu erledigen, oder zumindest weitgehend vorzubereiten. Sie können Anträge und Formulare einfach, schnell, von zu Hause aus und auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses per Internet ausfüllen und absenden oder - falls aus rechtlichen Gründen Ihre Unterschrift oder Vorsprache im Rathaus erforderlich ist - ausdrucken und unterschreiben und anschließend im Rathaus abgeben. Dies erspart Ihnen einiges an Wartezeit und erleichtert uns die Bearbeitung, da wir Ihre Daten dennoch online erhalten und medienbruchfrei weiterverarbeiten können.
Worum geht's?
Seit dem 01. Februar 2003 ist es den Gemeinden in
Bayern möglich, sogenannte „Einfache Melderegisterauskünfte“ (= EMRA)
auch über das Internet zu erteilen. Diese Möglichkeit steht Ihnen hier
nun über das Rathaus-Service-Portal zur Verfügung. Die Online-Auskunft
wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft
auf Papier erteilt.
Was wird benötigt?
Für die einfache Melderegisterauskunft
benötigen Sie für die gesuchte Person mindestens Familienname und
Vorname/n sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl möglich aus
Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift). Die Anschrift umfasst
mindestens Ort, Straße und Hausnummer. Alle eingegebenen Daten werden
vom Programm als gleichwertig angesehen und geprüft. Stimmt eines der
eingegebenen Kriterien mit der amtlichen Registrierung der gesuchten
Person nicht überein, wird die Anfrage als erfolglos abgewiesen. Sie
sollten also bitte darauf achten, dass die eingegebenen Daten stimmen,
da die automatisierte Suche sonst nicht erfolgreich verlaufen kann.
Was kostet die Online-Auskunft?
Die Gebühr für die
Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. Im Verlauf des Online-Vorgangs müssen
Sie einem Lastschrifteinzug der Gebühr zustimmen und die erforderlichen
Daten eingeben, um die Anfrage abschicken zu können. Bitte beachten
Sie, dass die Gebühr unabhängig vom Erfolg der Anfrage fällig ist.
Kann ich der Online-Auskunft widersprechen?
Jeder Bürger hat das
Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem Meldeamt
schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für Ihren Widerspruch nutzen.