Sperrung der Mindelbrücke an der Wettenhauser Straße in Jettingen für LKW über 3,5 t und Einengung auf einen Fahrstreifen

Kreisstraße GZ 17, Bauwerksschäden erfordern Sperrung der Mindelbrücke (Wettenhauser Straße) in Jettingen für den LKW-Verkehr und Einengung auf einen Fahrstreifen

Bei einer durchgeführten Bauwerksprüfung wurden bei der Mindelbrücke im Zuge der Kreisstraße GZ 17 in Jettingen Schäden festgestellt, die eine sofortige Sperrung des Brückenbauwerks für den LKW-Verkehr ab 3,5 Tonnen erfordert. Linienbusse dürfen die Brücke weiterhin befahren. Zudem muss die Mindelbrücke auf einen Fahrstreifen reduziert werden. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden ab Mittwoch, 16.11.2022, eingerichtet.

Beim Abbruch einer Brücke in der Stadt Brandenburg an der Havel wurden Schäden am eingebauten Spannstahl festgestellt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat deshalb die Länder aufgefordert, bei im gleichen Bauverfahren hergestellten Brücken entsprechende Spannstahlproben zu entnehmen. Eine der wenigen betroffenen Brücken im Freistaat Bayern ist die einfeldrige Mindelbrücke in Jettingen aus dem Baujahr 1951.

Die Ergebnisse der vom Staatlichen Bauamt Krumbach beauftragten Untersuchungen liegen zwischenzeitlich vor. An der Spannstahlbewehrung wurden starke Korrosionserscheinungen mit einsetzender Querschnittsschwächung festgestellt. Die festgestellten Schäden betreffen innenliegende Konstruktionsteile des Bauwerkes und sind äußerlich nicht erkennbar.

Eine Instandsetzung der geschädigten Bauteile ist nicht möglich. Das über 70 Jahre alte Brückenbauwerk muss deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Der Ersatzneubau ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann die Befahrung des bestehenden Bauwerkes für den Straßenverkehr bis zur Erneuerung gewährleistet werden. Die Mindelbrücke wird bis dahin vom Staatlichen Bauamt Krumbach fortlaufend überwacht.

Die Umleitung für den LKW-Verkehr erfolgt in Abstimmung mit dem Markt Jettingen-Scheppach, dem Landratsamt Günzburg und der Polizei ab dem Kreisverkehr westlich von Jettingen in Richtung Norden (Fahrtrichtung BAB 8) über die Staatsstraße St 2025 (Umgehungsstraße Jettingen), die Messerschmittstraße und die Hauptstraße in Richtung Süden bis zur Kreisstraße GZ 17 und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.