Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Krumbach: Kreisstraße GZ 17 - Brückenbauarbeiten in Jettingen verlängern sich bis ins Frühjahr 2026
Seit Anfang Februar 2025 ist die Kreisstraße GZ 17 (Wettenhauser Straße)
in Jettingen-Scheppach aufgrund des Ersatzneubaus der Mindelbrücke gesperrt. Die anvisierte Fertigstellung im November dieses Jahres verzögert sich nun bis voraussichtlich Ende März 2026, da sich der Liefertermin des Stahlüberbaus verschiebt.
In den vergangenen Monaten konnte erfolgreich das Baufeld freigemacht,
ein Behelfssteg für Fußgänger und Radfahrer errichtet und die bestehende
Mindelbrücke mitsamt nebenliegender Geh- und Radwegbrücke abgebrochen werden. Anschließend wurden notwendige Baugrubensicherungen und
Tiefgründungen erstellt. Momentan ist das erste Brückenwiderlager kurz vor
seiner Fertigstellung. Bis Mitte August werden auch die Betonarbeiten zur
Herstellung des zweiten Widerlagers beendet.
Der anschließend vorgesehene Einhub des aus Stahl gefertigten Brückenüberbaus kann allerdings nicht wie geplant erfolgen, da die Lieferzeit des
Sonderstahls zur Herstellung des Tragwerks noch rund 20 Wochen beträgt.
Das führt zu Verzögerungen des Bauablaufs und einer damit verbundenen
Verlängerung der Bauzeit. Sobald die Stahlelemente auf die Baustelle geliefert wurden, werden diese vor Ort auf der Baustelle montiert. Anschließend
wird der Stahlüberbau auf die Widerlager gehoben. Dieser Meilenstein ist
nach aktuellem Zeitplan für Ende des Jahres vorgesehen. Daraufhin müssen
noch Abdichtung und Gussasphaltschichten auf dem Bauwerk hergestellt werden, bevor die abschließenden Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße
und dem Kreisverkehr im Zuge der Ortsumgehung erfolgen können.
Um die Verzögerungen teilweise zu kompensieren, wird nun der Bauablauf
umgestellt und Teile der im Herbst angedachten Straßenbauarbeiten vorgezogen. Die Gesamtfertigstellung der Maßnahme und damit auch die Sperrung der Wettenhauser Straße (Kreisstraße GZ 17) wird aber dennoch bis
vorrausichtlich Ende März 2026 andauern.
Wir bitten um Verständnis für auftretende Behinderungen sowie um Beachtung der Verkehrsführung und den damit verbundenen Verkehrssicherungsmaßnahmen.