Schöffenwahl 2023

Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
In diesem Jahr findet die  Wahl von Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen anschließend durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Sie haben die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben. Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich das amtlich vorgeschriebene Bewerbungsformular.

Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der Schöffenbekanntmachung des Freistaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Schöffenwahl oder auch im Merkblatt zum Schöffenamt.

Sie können Ihre Bewerbung bis zum 14.04.2023 schriftlich einreichen oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Markt Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach, Herr Merk, Zi.-Nr.  0.09 (EG).

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gern zur Verfügung (Tel.: 08225/306-37).

Jettingen-Scheppach, 02.02.2023
Christoph Böhm
Erster Bürgermeister