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Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer | Gebühren zur Wasserversorgungseinrichtung | Gebühren zur Entwässerungseinrichtung | Friedhofsgebühren | Hundesteuer


Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer

Realsteuerart: Markt Jettingen-Scheppach Landesdurchschnitt
(5.000 – 10.000 Einwohner)
Grundsteuer A
(landw. Grundstücke):
330 %
329 %
Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke):
330 %
320 %
Gewerbesteuer:
310 %
318 %
Der Gewerbesteuerhebesatz ist im Markt Jettingen-Scheppach seit 1980 unverändert!


Gebühren und Beiträge zur Wasserversorgungseinrichtung

Verbrauchsgebühr netto:
1,34 €/cbm
Grundgebühr
(nach dem Dauerdurchfluss [Q3] des Wasserzählers) bis
4 cbm/h
10 cbm/h
16 cbm/h
25 cbm/h
25 cbm/h (Verbundzähler)
63 cbm/h
63 cbm/h (Verbundzähler)
100 cbm/h
100 cbm/h (Verbundzähler)
250 cbm/h
250 cbm/h (Verbundzähler) sowie über 250 cbm bei sonst. Wasserzählern

netto

36 € /Jahr
72 € /Jahr
144 € /Jahr
360 € /Jahr
900 € /Jahr
576 € /Jahr
1440 € /Jahr
720 € /Jahr
1800 € /Jahr
1080 € /Jahr
2700 € /Jahr

Herstellungsbeiträge:
pro qm Grundstücksfläche:
pro qm zulässiger Geschossfläche:
netto:
0,82
2,61
Erstellung, Änderung, Reparatur des Haus- bzw. Grundstücksanschlusses:
auf privatem Grund nach Aufwand



Gebühren und Beiträge zur Entwässerungseinrichtung

Schmutzwassergebühr (nach Frischwasserbezug)
bei Einleitung von nicht vorgeklärtem Schmutzwasser:
bei Vorklärung des Schmutzwassers in einer Hauskläranlage:

1,90 € / cbm
0,67 € / cbm
Niederschlagswassergebühr
(nach bebauter und befestigter Fläche)
0,21 € /qm
Herstellungsbeiträge:
pro qm Grundstücksfläche:
pro qm zulässiger Geschossfläche:

1,25
4,78
Erstellung, Änderung, Reparatur des Haus- bzw. Grundstücksanschlusses:
auf privatem Grund nach Aufwand



Friedhofsgebühren

Laufende Friedhofsgebühr pro Grabstätte:
15,00 €/Jahr
Grabgebühren für ein Einzelgrab
- bei einer Ruhefrist von 20 Jahren (Verstorbene über 5 Jahre):
- bei einer Ruhefrist von 15 Jahren (Urnen und Aschenreste):
- bei einer Ruhefrist von 10 Jahren (Verstorbene unter 5 Jahre):

460,00
345,00
230,00
Grabgebühren für ein Familiengrab
- bei einer Ruhefrist von 20 Jahren (Verstorbene über 5 Jahre):
- bei einer Ruhefrist von 15 Jahren (Urnen und Aschenreste):
- bei einer Ruhefrist von 10 Jahren (Verstorbene unter 5 Jahre):

920,00
690,00
460,00
Grabgebühren für eine Gruft
- bei einer Ruhefrist von 30 Jahren (Verstorbene über 5 Jahren):
- bei einer Ruhefrist von 15 Jahren (Urnen und Aschenreste, Verstor-
bene unter 5 Jahren):

1.830,00
915,00
Verlängerung der Ruhefrist (bei bestehendem Nutzungsrecht)
- bei einem Einzelgrab:
- bei einem Familiengrab:
- bei einer Gruft:

23,00 €/Jahr
46,00 €/Jahr
61,00 €/Jahr
Anbringung eines Fundamentbandes zur Gründung des Grabmals:
- bei einem Einzelgrab:
- bei einem Familiengrab:

100,00
150,00
Mehrbreiten an Grabstätten: je angefangene 10 cm
- bei einem Einzel- oder Familiengrab:
- bei einer Gruft:

2,00
2,60
Leichenhausbenützungsgebühren:
- Verstorbene unter 5 Jahre:
- Verstorbene über 5 Jahre:
- Urnen und Aschenreste:

25,00
50,00
25,00
Sonstige Gebühren:
- Erlaubnis zur Errichtung u. Änderung von Grabmälern und Einfassungen:
- Verlängerung des Nutzungsrechts:
- Ausstellen einer Graburkunde:
- Umschreiben einer Grabstätte während der Dauer des Nutzungsrechts:
- Genehmigung zur Bestattung vor Ablauf von 48 Std. oder nach
Ablauf von 96 Std. seit dem Eintritt des Todes:
- Genehmigung zur Ausgrabung/Umbettung einer Leiche oder Urne:
- Sonstige Amtshandlungen:


25,00
13,00
5,00
13,00
25,00

15,00
nach Aufwand


Hundesteuer

 
für den 1. Hund:
30,00 € / Jahr
für den 2. und jeden weiteren Hund:
40,00 € / Jahr
für jeden Kampfhund:
320,00 € / Jahr



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