Steuern und Gebühren

Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer

Realsteuerart

Markt Jettingen-Scheppach

Landesdurchschnitt (5.000 – 10.000 Einwohner)

Grundsteuer A
(landw. Grundstücke):

330 %

329 %

Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke):

330 %

320 %

Gewerbesteuer

310 %
(in Jettingen-Scheppach seit 1980 unverändert!)

318 %

Gebühren und Beiträge zur Wasserversorgungseinrichtung

Verbrauchsgebühr (netto):

seit 01.10.2019: 1,60 €/cbm

Grundgebühr (netto)
nach dem Dauerdurchfluss (Q3) des Wasserzählers bis
4 cbm/h
10 cbm/h
16 cbm/h
25 cbm/h
25 cbm/h (Verbundzähler)
63 cbm/h
63 cbm/h (Verbundzähler)
100 cbm/h
100 cbm/h (Verbundzähler)
250 cbm/h
250 cbm/h (Verbundzähler) sowie über 250 cbm bei sonst. Wasserzählern

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36 € /Jahr
72 € /Jahr
144 € /Jahr
360 € /Jahr
900 € /Jahr
576 € /Jahr
1440 € /Jahr
720 € /Jahr
1800 € /Jahr
1080 € /Jahr
2700 € /Jahr

Herstellungsbeiträge (netto):
pro qm Grundstücksfläche:
pro qm zulässiger Geschossfläche:

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seit 01.10.2019: 0,68  €
seit 01.10.2019: 2,16 €

Erstellung, Änderung, Reparatur des Haus- bzw. Grundstücksanschlusses:

auf privatem Grund
nach Aufwand

Gebühren und Beiträge zur Entwässerungseinrichtung

Schmutzwassergebühr (nach Frischwasserbezug)
bei Einleitung von nicht vorgeklärtem Schmutzwasser:
bei Vorklärung des Schmutzwassers in einer Hauskläranlage:


seit 01.10.2019: 2,33 €/cbm
seit 01.10.2019: 0,82 €/cbm

Niederschlagswassergebühr
(nach bebauter und befestigter Fläche)

seit 01.10.2019: 0,19 €/qm

Herstellungsbeiträge:
pro qm Grundstücksfläche:
pro qm zulässiger Geschossfläche:


seit 01.10.2019: 1,65 €
seit 01.10.2019: 5,37 €

Erstellung, Änderung, Reparatur des Haus- bzw. Grundstücksanschlusses:

auf privatem Grund
nach Aufwand

Friedhofsgebühren

Grabnutzungsgebühren pro Jahr der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts für:
- ein Einzelgrab:
- ein Familiengrab oder eine Gruft:
- ein Urnenerdgrab:
- eine 2-stellige Urnenkammer:
- eine 4-stellige Urnenkammer:
- ein anonymes Urnengrab

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48 €
76 €
60 €
48 €
77 €
39 €

Nutzung des Fundamentbandes zur Gründung des Grabmals bei einem 
- Einzelgrab:
- Familiengrab:
- Urnenerdgrab:

einmalig:
71 €
135 €
54 €

Bestattungsgebühren:
Benutzung der Leichenhalle zur Aufbahrung von
- Särgen (je angefangenen Nutzungstag):
- Urnen (je angefangene 7 Nutzungstage):

Die Höhe der weiteren Bestattungsgebühren, z.B. für Dienstleistungen im Leichenhaus und bei Beerdigungen, für das Öffnen und Schließen von Gräbern und für Exhumierungen , sowie Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind ebenfalls in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim Markt Jettingen-Scheppach  Ansprechpartner

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35 €
25 €

Hundesteuer

für den 1. Hund

30 €/Jahr

für den 2. und jeden weiteren Hund

40 €/Jahr

für jeden Kampfhund

320 €/Jahr