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Gartenabfälle und Bauschutt

 

Gartenabfall- und Bauschutt-Sammelstelle

Die Gartenabfall- und Bauschutt-Sammelstelle sind Einrichtungen des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Günzburg. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung beim Landkreis Günzburg, Tel. 08221 / 95-456, E-Mail: EBA@landkreis-guenzburg.de , weitere Infos auch unter www.landkreis-guenzburg.de

 

Standort

Die Gartenabfall- und Bauschutt-Sammelstelle befindet sich im Ortsteil Freihalden am Dürrenbergweg.
Sie ist nur während der wärmeren Jahreszeit geöffnet.

Öffnungszeiten
Dezember bis Februar
geschlossen
März und April
mittwochs 16 bis 18 Uhr
samstags 10 bis 12 Uhr
Mai bis September
mittwochs 17 bis 19 Uhr
samstags 10 bis 12 Uhr
Oktober und November
mittwochs 16 bis 18 Uhr
samstags 10 bis 12 Uhr

 


Hinweise zur Gartenabfall- und Bauschutt-Sammelstelle

  • Anlieferungsmöglichkeiten und –gebühren

    Folgende Abfälle sind jeweils getrennt voneinander anzuliefern:


    a) Baum- und Strauchschnitt

    bis zu einer Stärke von 15 cm und einer Länge von 2 m. Dazu zählen auch gerodete Hecken und Sträucher, kleine Wurzelstöcke, Weihnachtsbäume (ohne Lametta) usw.
    Anlieferung ohne Stricke und Drähte ! Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen aus Privathaushalten !
    ENTGELT Kostenlos bis zu max. 4 cbm pro Anlieferer im Jahr.
    Bei Anlieferung von Übermengen sind je angefangenen cbm 7,50 € zu bezahlen!


    b) Grüngut

    wie Gras, Laub, Blumen, Gemüsereste (keine Bioabfälle), kleine Gartenpflanzen, Fallobst, Stroh, Schilf u.ä. (ohne Stricke, Drähte, Folien, Plastiktöpfe usw !.)
    Das Grüngut ist in die bereitstehenden Container einzubringen!
    ENTGELT Kleinmengen bis 100 Liter:  1,00 €
    bis 250 Liter:  2,00 €
    bis 500 Liter (½ cbm):  3,00 €
    bis 1000 Liter (1 cbm):  6,00 €
    Gleiches gilt auch für Zwischenmengen.


    c) Bauschutt

    wie Betonbruch (auch mit Armierung), Dachziegel (Beton, Ton), Estrich (nur Zement-), Flachglas (z.B. Fensterglas - in geringen Mengen!), Fliesen, Glasbausteine, Kalksandstein, Keramik (zB. Waschbecken, Toilettenschüsseln, Blumentöpfe u.ä.), Kunststeinplatten, Mauersteine, Mörtelreste, Natursteine, Putz, Sand, Schamottsteine (gesäubert), Steinzeug (Rohre, Platten), Ytongsteine, Ziegel. Max Menge / Anlieferung: 250 l.
    Der Bauschutt ist in den bereitstehenden Container einzubringen!
    ENTGELT kostenlos bei Kleinmengen bis max. 250 l
    bei größeren Mengen siehe Hinweis unten!


    d) nicht angeliefert werden dürfen:

     Bearbeitetes und/oder behandeltes Holz  z.B. Bretter, Latten, Balken, Weidepfähle, Obstkisten, Eisenbahnschwellen
     Kompost und organische Bestandteile des Hausmülls  z.B. Nahrungsmittelreste (Biomüll)
     größere Wurzelstöcke   
     Friedhofsabfälle  z.B. Kränze
    Pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Erwerbsgartenbau
    (soweit haushaltsübliche Mengen überschritten werden. )
     
     Asbestzementplatten  z.B. Welleternit, Fassadenplatten
     Asphalt  z.B. Straßenaufbruch
     Dachpappe  z.B.. "Rigips"
     Gipskartonplatten  
     Glas- /Mineralwolle  
     Holzwolleleichtbauplatten  z.B. "Heraklith"
     Isoliermaterialien (Schäume)  
     Kabel  
     Leerrohre aus Kunststoff  
     Spanplatten  
     Steinwolle  
     Teerpappe  
     Wellbitumenbahnen  
     Erdaushub reiner, unbelasteter Erdaushub kann nach Absprache mit dem Bauhofleiter des Marktes in der ehem. Sandgrube angeliefert werden;
    Gebühren: ab 250 l (1/4 cbm): 5 € / angefangener cbm
       

  • Die Anlieferungen werden vom Beauftragten des Verwertungsbetriebs überwacht. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten. Anlieferungen, welche unzulässige Materialien enthalten oder die zugelassenen Mengen überschreiten, müssen zurückgewiesen werden. Die für eine Verwertung ungeeigneten Behältnisse oder Verpackungen sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen eine Zurückweisung kann eine Geldbuße verhängt werden. Gleiches gilt bei Ablagerung  außerhalb des Geländes der Sammelstelle, auch wenn es sich um zugelassene Abfälle handelt.
    Die Gebühren sind vom Anlieferer in bar unmittelbar an den Beauftragten des Verwertungsbetriebs zu entrichten.
    Eine Rechnungsstellung an Dritte ist nicht möglich.
  • Grünabfälle können auch über die Gebührensäcke für pflanzliche Abfälle entsorgt werden. Die Gebühr pro Sack (Volumen ~70 l) beträgt 2,00 €. Dieser kann bei der Leerung der Biotonne zur Abholung bereit gestellt werden.
  • Größere Mengen an Bauschutt können bei folgenden Verwertungsbetrieben angelíefert werden:
    - Fa. Baur & Söhne GmbH, Deffingen, An der B16, 89312 Günzburg, Tel. 08221 / 5009
    - Fa. Glatzmaier, Egenhofen, 89358 Kammeltal, Tel. 08223 / 5208
    - Fa. Karl Miller GmbH, Vogelburgstr. 17 a, 86473 Ziemetshausen, Tel. 08284 / 585
    Die Anlieferungszeiten und Verwertungskosten müssen beim jeweiligen Betrieb erfragt werden.
  • Die Bauschuttdeponie in Freihalden wurde zum 15.07.2009 geschlossen. Grund hierfür sind höhere gesetzliche Anforderungen an Deponien, die in Freihalden nicht mehr erfüllt werden konnten. Die verbleibende Grube kann nur noch zur Ablagerung von reinem und unbelasteten Erdaushub benutzt werden; dies ist nur nach Absprache mit dem Bauhofleiter des Marktes Jettingen-Scheppach möglich; Gebühren: bis 250 l (1/4 cbm) kostenlos; ab 250 l: 5 € / angefangenem cbm.

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