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ABFALLBESEITIGUNG
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Ausführliche Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie beim Landratsamt Günzburg (Abfallberatung): Tel.: 08221 / 95-485 www.kaw.landkreis-guenzburg.de
Altpapier-Entsorgungsmöglichkeiten: a) "Blaue Tonne": Abholung in den OT Jettingen, Freihalden, Ried, Eberstall und Schönenberg i.d.R einmal monatlich durch: - Fa. CSG Gröger (Siemensstraße 1-3, 89312 Günzburg, Tel. 08221 / 3606-10, Fax: 08221 / 3606-19, Email: info@groeger-gruppe.de, Internet: www.groeger-schrott.de) in Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen u. Organisationen (Anprechparter: OT Jettingen u. Eberstall = H. Altmann, Tel. 08225 / 1792; OT Freihalden = H. Rampp, Tel. 08225 / 959456; OT Ried = Fr. Seitz, Tel. 08225 / 2883) - Fa. Gebr. Braig GmbH & Co.KG (Peter-und-Paul-Weg 46, 89584 Ehingen-Berkach, Tel. 07391 / 7703-15, Fax: 07391 / 7703-99, E-Mail: blaue.tonne@braig-ehingen.de, Internet: www.braig-ehingen.de) b) Altpapiersammlung durch örtliche Vereine im OT Scheppach, i.d.R. alle 2 - 3 Monate c) Papier-Container im Wertstoffhof und an den Wertstoff-Stationen (s. "Wertstoffhof_Wertstoffstationen")
Sammelstelle für Gartenabfälle und Bauschutt im Wertstoffhof siehe Wertstoffhof
Müllabfuhr Die Müllabfuhr erfolgt jeweils mittwochs im 14-tägigen Wechsel (Restmüll / Biomüll) durch die Fa.Hörger aus Sontheim a. d. Brenz (Anschrift: WRZ Hörger GmbH & Co.KG, Industriestr. 3, 89567 Sontheim a. d. Brenz; Tel.: 0 73 25 / 96 06 - 0, Fax: 0 73 25 / 96 06 - 10; Internet: www.wrz-hoerger.de ). Änderungen der Abfuhrtermine werden im Amtsblatt "Marktbote" und in der Tageszeitung bekanntgegeben. Alle Rest- und Biomüllgefäße erhielten im Mai 2011 einen elektronischen Chip (Transponder), der die vorherige Müllgebührenmarke ersetzt. Der Behälterdienst (Mülltonnen-Neuausgabe und -umtausch) erfolgt seit der Ausstattung der Müllbehäter mit Transpondern ausschließlich durch den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb. Die Müllgefäße werden am jeweiligen Grundstück angeliefert bzw. von dort abgeholt. Eine Anmeldung für den Behälterdienst ist möglich: - schriftlich über einen Vordruck, der im Rathaus und dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb ausliegt - über das Internet unter www.kaw.landkreis-guenzburg.de - telefonisch unter Tel. 08221 / 95-496 oder -481
Sammelcontainer (für Wertstoffe und Altkleider) siehe Sammelcontainer
Sperrmüll Sperrmüll wird bei Bedarf auf Anforderung abgeholt. Die Anforderungsscheine für die Sperrmüllentsorgung müssen rechtzeitig vor der gewünschten Abholung beim Kreisabfallswirtschaftsbetrieb (Anschrift und Erreichbarbeit s. o. bei "Müllabfuhr") beantragt werden. Pro Restmüllgefäss besteht ein Anspruch auf eine gebührenfreie Entsorgung einer Sperrmüllmenge von bis zu 4 cbm pro Jahr. Den sog. "Sperrmüllscheck" erhält somit nur, wer ein Restmüllgefäß angemeldet hat. Der Sperrmüllscheck ist übrigens bis zum 31.Januar des Folgejahres gültig, um den "Ansturm" zum Jahresende zu entzerren.
Problemmüll Der Landkreis holt den Problemmüll jährlich mehrmals mit einem spreziellen Fahrzeug an bestimmten Sammelstellen ab. Die Termine und Orte werden im Verantstaltungskalender, im Marktboten und in der Tageszeitung veröffentlicht. Problemabfälle können auch an jedem 1. Freitag im Monat von 11.30 h bis 15.30 h in der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises in Burgau-Unterknöringen abgegeben werden. Zu den Problemabfällen gehören insbesondere: Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölhaltige Abfälle, Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, flüssige Altfarben und Lacke, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne, Abfälle mit Quecksilber, Quecksilberoxydbatterien und sonstige Batterien, PCB-haltige Kleinkondensatoren, Haushaltsreiniger, Spraydosen. Um einen reibungslosen Verlauf der Problemmüllsammlung zu gewährleisten, bitten wir, folgende Hinweise zu beachten: - Der Sondermüll darf nur dem Personal des Entsorgungsunternehmens übergeben werden. Das Abstellen vor Ankunft des Sammelfahrzeuges ist unzulässig. - Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen (maximal 60 l bzw. 60 kg) abgegeben werden. - Flüssigkeiten (z. B. Farben, Lacke usw.) dürfen nur in gut verschlossenen Behältern angeliefert werden. - Die Abfälle sollten nach Möglichkeit noch in der Originalverpackung angeliefert werden, um die Identifizierung und Sortierung der Stoffe zu erleichtern. - Ausgehärtete Farben und Lacke müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. - Entleerte Behältnisse sind auf Anweisung des Entsorgungspersonales vom jeweiligen Anlieferer wieder mitzunehmen und entsprechend zu entsorgen. - Batterien (keine Autobatterien) sollen bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. - Leuchtstoffröhren fallen unter den Anwendungsbereich des ElektroG und sollen daher bei den Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte abgegeben werden (Fa. L&N-Recycling, An der Autobahn 7, 89347 Bubesheim [Öffnungzeit: Mo.-Fr.: jew. 8 - 16 h] oder Abfallentsorgungsanlage Burgau-Unterknöringen [Öffnungszeit: Mo. + Di, Do. + Fr.: jew. 8 - 15.45 h, Mi.: 8 - 17.30 h, jeden 1. Samstag im Monat: 8 - 11.45 h]); Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren bis max. 50 cm Länge können zusätzlich auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. - Altöl: Nach dem geltenden Abfallgesetz ist jeder Händler verpflichtet, die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückzunehmen, wie er an einen Kunden Frischöl verkauft hat. Bei der Problemmüllsammlung wird Altöl nur in Ausnahmefällen und gegen eine Gebühr von 0,75 € pro Liter angenommen. Weitere Auskünfte zur Problemmüllsammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Günzburg (Tel: 08221/95-456).
Wertstoffhof siehe Wertstoffhof
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